Zoll stellt in Freiburger Shisha Bar mehr als 14 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak fest Steuerstrafverfahren gegen Betreiber eingeleitet

Bei einer verdachtslosen Kontrolle einer Freiburger Shisha Bar am späten Nachmittag des 21. August stellten Zollbeamtinnen und -beamte des Hauptzollamts Lörrach in der Küche und im Keller des Betriebs Wasserpfeifentabak, abgefüllt in verschiedenen Dosen, fest, welcher nachweislich in Deutschland nicht versteuert war.
Freiburg (ots) - Auf den Geschäftsführer der Bar wartet nun ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer in Höhe von rund 700 Euro. Den Tabak, insgesamt etwas mehr als 14 Kilogramm, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner sicher.
Zusatzinformation:
Tabakwaren dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse in Verpackungen mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
Zusatzinformation:
Tabakwaren dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse in Verpackungen mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
Quelle: Baden-Württemberg