(Konstanz) Radfahrer mit über zwei Promille gestürzt (03.08.2025)

Ein betrunkener Radfahrer ist am Sonntagabend auf dem Bodenseeradweg gestürzt.
Konstanz (ots) - Gegen 21 Uhr war der 65-Jährige in Richtung Innenstadt unterwegs. Auf Höhe der von-Emmich-Straße/Sankt-Gebhard-Straße kam der Mann auf der regennassen Fahrbahn ins Rutschen und schließlich zu Fall. Dabei zog er sich eine Kopfverletzung zu, die in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Da die Beamten bei der Unfallaufnahme feststellten, dass der 65-Jährige eine verwaschene Aussprache hatte, führten sie einen Alkoholtest mit ihm durch, der ein Ergebnis von über zwei Promille ergab. Daraufhin musste er zudem eine Blutprobe abgeben.
Radfahrerinnen oder Radfahrer, die mit 1,6 Promille und mehr (sog. absolute
Fahruntüchtigkeit) auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Trunkenheitsfahrt. Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Gleiches gilt für Radfahrende die 0,3 Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit), wenn ab diesem Wert alkoholbedingte Ausfallserscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde.
Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte die Radfahrerin oder der Radfahrer bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Radfahrerinnen oder Radfahrer, die mit 1,6 Promille und mehr (sog. absolute
Fahruntüchtigkeit) auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Trunkenheitsfahrt. Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Gleiches gilt für Radfahrende die 0,3 Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit), wenn ab diesem Wert alkoholbedingte Ausfallserscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde.
Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte die Radfahrerin oder der Radfahrer bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Quelle: Baden-Württemberg