Heidelberg: Angebliche Wasserwerker entwenden Bargeld - Zeugenaufruf

Am Montagvormittag wurde eine 66-Jährige von zwei angeblichen Handwerkern bestohlen.
Heidelberg (ots) - Zwischen 10:15 Uhr und 11:15 Uhr klingelten zwei unbekannte Männer an der Wohnungstür einer Seniorin in der Emmertsgrundpassage. Unter dem Vorwand, verunreinigte Wasserleitungen überprüfen zu müssen, verschafften sie sich Zutritt. Während einer der angeblichen Handwerker mit der Dame die Wasseranschlüsse im Bad testete, verließ der andere unter einem Vorwand den Raum. Die Ablenkung durch seinen Kollegen nutzte der Mann, um die Wohnung nach Wertgegenständen abzusuchen. Aus einer Geldbörse stahl er Bargeld in dreistelliger Höhe und verließ dann die Wohnung. Nach einiger Zeit folgte der andere Tatverdächte unter einem Vorwand. Als beide nach einer Weile nicht zurückkehrte, wurde die Seniorin misstrauisch und bemerkte den Diebstahl.
Einer der Tatverdächtigen konnte wie folgt beschrieben werden:
- Ca. 30-35 Jahre alt
- Ca. 170 cm groß
- Kurze, dunkelblonde Haare
- Schlanke Figur
- Helle Hose
- T-Shirt
Beide Tatverdächtigte sprachen akzentfreies Deutsch.
Das Polizeirevier Heidelberg-Süd ermittelt nun wegen Diebstahl und bittet Personen, die sachdienliche Hinweise zu diesem Vorfall geben können, sich unter der Nummer 06221 3418-0 zu melden.
Die Polizei rät als Schutz gegen diese und andere
Diebstahlsmaschen :
- Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
- Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder
mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer
Türsprechanlage Gebrauch.
- Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer
Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
- Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu,
wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie
die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist.
- Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst
bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.
- Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch
energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
- Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und
Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden
Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und
übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.
- Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder
Auftrag entgegen.
- Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden
an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas
Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen?
Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine
Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine
(abgelegene) Privatwohnung?
- Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das
Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte
(Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie
dabei die Tür geschlossen.
- Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen
Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie
dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine
Sehhilfe.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie
dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch
eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
Präventionshinweise können Themenbezogen unter folgendem Link nachgelesen werden:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/
Einer der Tatverdächtigen konnte wie folgt beschrieben werden:
- Ca. 30-35 Jahre alt
- Ca. 170 cm groß
- Kurze, dunkelblonde Haare
- Schlanke Figur
- Helle Hose
- T-Shirt
Beide Tatverdächtigte sprachen akzentfreies Deutsch.
Das Polizeirevier Heidelberg-Süd ermittelt nun wegen Diebstahl und bittet Personen, die sachdienliche Hinweise zu diesem Vorfall geben können, sich unter der Nummer 06221 3418-0 zu melden.
Die Polizei rät als Schutz gegen diese und andere
Diebstahlsmaschen :
- Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
- Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder
mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer
Türsprechanlage Gebrauch.
- Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer
Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
- Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu,
wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie
die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist.
- Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst
bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.
- Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch
energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
- Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und
Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden
Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und
übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.
- Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder
Auftrag entgegen.
- Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden
an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas
Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen?
Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine
Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine
(abgelegene) Privatwohnung?
- Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das
Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte
(Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie
dabei die Tür geschlossen.
- Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen
Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie
dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine
Sehhilfe.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie
dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch
eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
Präventionshinweise können Themenbezogen unter folgendem Link nachgelesen werden:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/
Quelle: Baden-Württemberg