Mannheim: 42-jähriger Tatverdächtiger nach gewerbsmäßiger Geldfälschung in Untersuchungshaft; Staatsanwaltschaft Mannheim und Polizeipräsidium Mannheim ermitteln

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim 42-jähriger Tatverdächtiger nach gewerbsmäßiger Geldfälschung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 42-jährigen irakischen Staatsangehörigen erlassen.
Mannheim (ots) - Dem Tatverdächtigen wird gewerbsmäßige Geldfälschung vorgeworfen.
Aufgrund umfassender verdeckter Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim unter Beteiligung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Einsatz steht der 42-Jährige unter Verdacht sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens Anfang des Jahres 2025, dazu entschlossen zu haben, sich wiederholt Falschgeld zu verschaffen, in der Absicht, dieses als echt in den Verkehr zu bringen. Hierdurch habe er sich eine auf einige Dauer und von einigem Umfang ausgerichtete Einnahmequelle sicherstellen wollen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
In der Folge habe er am 16.05.2025 und am 04.06.2025 Falschgeld an eine Person übergeben. Insgesamt konnten 13.550 Euro Falschgeld sichergestellt werden.
Am 04.06.2025 erfolgte die Festnahme des 42-jährigen Tatverdächtigen auf der Gottlieb-Daimler-Brücke in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Am Folgetag wurde er dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.
Aufgrund umfassender verdeckter Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim unter Beteiligung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Einsatz steht der 42-Jährige unter Verdacht sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens Anfang des Jahres 2025, dazu entschlossen zu haben, sich wiederholt Falschgeld zu verschaffen, in der Absicht, dieses als echt in den Verkehr zu bringen. Hierdurch habe er sich eine auf einige Dauer und von einigem Umfang ausgerichtete Einnahmequelle sicherstellen wollen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
In der Folge habe er am 16.05.2025 und am 04.06.2025 Falschgeld an eine Person übergeben. Insgesamt konnten 13.550 Euro Falschgeld sichergestellt werden.
Am 04.06.2025 erfolgte die Festnahme des 42-jährigen Tatverdächtigen auf der Gottlieb-Daimler-Brücke in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Am Folgetag wurde er dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.
Quelle: Baden-Württemberg