Mannheim: Schwerpunktkontrollen zu Konsumcannabisgesetz sowie Waffen- und Messerverbotszonen in Mannheim

Das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt führte von Mitte Juli bis Ende September dieses Jahres mehrere Schwerpunktkontrollen im Stadtgebiet durch.
Mannheim (ots) - Im Fokus standen dabei die Überwachung des Konsumcannabisgesetzes sowie der Waffen- und Messerverbotszonen.
Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten bei den regelmäßigen Kontrollen durch Einsatzkräfte des Einsatzzuges Mannheim sowie der Polizeireviere Mannheim-Oststadt und Mannheim-Neckarstadt.
Bei den Kontrollen agierten die Polizistinnen und Polizisten überwiegend in zivil, ergänzt wurden die Maßnahmen aber auch durch gezielte Kontrollmaßnahmen uniformierter Einsatzkräfte im Rahmen des Streifendienstes.
Im Ergebnis stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten durch die Schwerpunktkontrollen insgesamt 76 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz an Spielplätzen sowie 11 Verstöße gegen das Mitführen von Messern in den ausgewiesenen Verbotszonen fest. Auch im Rahmen des täglichen Streifendienstes führten die Beamtinnen und Beamte ergänzende Kontrollen durch und brachten dabei 33 Ordnungswidrigkeiten wegen verbotswidrigen Konsums auf Spielplätzen zur Anzeige. Nach derzeit gültiger Rechtslage ist der Konsum auf Spielplätzen generell verboten.
In 82 Fällen sind die polizeilichen Ermittlungen bereits abgeschlossen und an die Stadtverwaltung Mannheim übergeben worden. Im Zusammenhang mit den angezeigten Verstößen verhängte die Ordnungsbehörde zahlreiche Bußgelder von durchschnittlich 300 Euro. Bei bestimmten Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz fallen die Bußgelder noch deutlich höher aus: Hier wird beispielsweise auch geprüft, ob der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen stattgefunden hat. In diesen Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden.
Die Kontrollmaßnahmen tragen dazu bei, dem Mitführen gefährlicher Gegenstände gezielt entgegenzuwirken und das Einhalten der Vorschriften in den Verbotszonen regelmäßig zu überwachen. Gleichzeitig wird dem Jugendschutz im innerstädtischen Bereich Sorge getragen und das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung spürbar gestärkt.
Weitere Kontrollen mit gleicher Zielrichtung sind bereits geplant.
Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten bei den regelmäßigen Kontrollen durch Einsatzkräfte des Einsatzzuges Mannheim sowie der Polizeireviere Mannheim-Oststadt und Mannheim-Neckarstadt.
Bei den Kontrollen agierten die Polizistinnen und Polizisten überwiegend in zivil, ergänzt wurden die Maßnahmen aber auch durch gezielte Kontrollmaßnahmen uniformierter Einsatzkräfte im Rahmen des Streifendienstes.
Im Ergebnis stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten durch die Schwerpunktkontrollen insgesamt 76 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz an Spielplätzen sowie 11 Verstöße gegen das Mitführen von Messern in den ausgewiesenen Verbotszonen fest. Auch im Rahmen des täglichen Streifendienstes führten die Beamtinnen und Beamte ergänzende Kontrollen durch und brachten dabei 33 Ordnungswidrigkeiten wegen verbotswidrigen Konsums auf Spielplätzen zur Anzeige. Nach derzeit gültiger Rechtslage ist der Konsum auf Spielplätzen generell verboten.
In 82 Fällen sind die polizeilichen Ermittlungen bereits abgeschlossen und an die Stadtverwaltung Mannheim übergeben worden. Im Zusammenhang mit den angezeigten Verstößen verhängte die Ordnungsbehörde zahlreiche Bußgelder von durchschnittlich 300 Euro. Bei bestimmten Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz fallen die Bußgelder noch deutlich höher aus: Hier wird beispielsweise auch geprüft, ob der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen stattgefunden hat. In diesen Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden.
Die Kontrollmaßnahmen tragen dazu bei, dem Mitführen gefährlicher Gegenstände gezielt entgegenzuwirken und das Einhalten der Vorschriften in den Verbotszonen regelmäßig zu überwachen. Gleichzeitig wird dem Jugendschutz im innerstädtischen Bereich Sorge getragen und das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung spürbar gestärkt.
Weitere Kontrollen mit gleicher Zielrichtung sind bereits geplant.
Quelle: Baden-Württemberg