Nußloch/Rhein-Neckar-Kreis: 16-Jähriger mit frisiertem Motorroller unterwegs

Ein 16-Jähriger war in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch mit einem unzulässig veränderten Motorroller in Nußloch unterwegs.
Nußloch/Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Der Jugendliche fiel einer Polizeistreife gegen Mitternacht in der Kurpfalzstraße auf, als er auf einem Kleinkraftroller mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Diese folgte dem Roller, an dem ein Versicherungskennzeichen angebracht war und stellten dabei fest, dass dieser mit einer Geschwindigkeit von über 70 km/h fuhr. Die Streifenbesatzung konnte den Rollerfahrer schließlich in der Massengasse einholen und stoppen.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Kleinkraftrad technisch derart verändert war, dass es statt der zulässigen 45 km/h eine Geschwindigkeit von über 70 km/h erreichen konnte. Somit wäre für das Fahrzeug eine Zulassung als Motorrad erforderlich gewesen. Zudem wäre hierfür dann eine Fahrerlaubnis zumindest für ein Leichtkraftrad (Klasse A1) erforderlich gewesen. Der junge Mann konnte allerdings lediglich eine Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad (Klasse AM) vorweisen.
Das Polizeirevier Wiesloch ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 16-Jährigen. Sein Roller wurde zur weiteren Untersuchung hinsichtlich der technischen Veränderungen sichergestellt. Zudem sieht er Bußgeldern wegen Verstößen gegen die StVO und die StVZO entgegen.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Kleinkraftrad technisch derart verändert war, dass es statt der zulässigen 45 km/h eine Geschwindigkeit von über 70 km/h erreichen konnte. Somit wäre für das Fahrzeug eine Zulassung als Motorrad erforderlich gewesen. Zudem wäre hierfür dann eine Fahrerlaubnis zumindest für ein Leichtkraftrad (Klasse A1) erforderlich gewesen. Der junge Mann konnte allerdings lediglich eine Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad (Klasse AM) vorweisen.
Das Polizeirevier Wiesloch ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 16-Jährigen. Sein Roller wurde zur weiteren Untersuchung hinsichtlich der technischen Veränderungen sichergestellt. Zudem sieht er Bußgeldern wegen Verstößen gegen die StVO und die StVZO entgegen.
Quelle: Baden-Württemberg