Reilingen/Rhein-Neckar-Kreis: Berauscht Unfall verursacht und geflüchtet

Am Samstagabend um kurz vor 22 Uhr verursachte eine berauschte 29-jährige VW-Fahrerin auf der L723 einen Unfall und flüchtete anschließend.
Reilingen (ots) - Eine 31-jährige Mercedes-Fahrerin war von Walldorf in Richtung Hockenheim unterwegs, als sie an einer roten Ampel stoppen musste.
Die VW-Fahrerin fuhr dem Mercedes daraufhin ins Heck und setzte die Fahrt trotz der roten Ampel ohne zu stoppen in Richtung Reilingen fort.
Umgehend nahm die 31-Jährige die Verfolgung auf und alarmierte die Polizei.
In der Wilhelmstraße stoppte die Unfallverursacherin schließlich, wonach die 31-Jährige die Frau zur Rede stellte.
Kurz darauf traf die Polizeistreife ein und stellte schnell Alkoholgeruch in der Atemluft der 29-Jährigen fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Die Frau hatte 0,48 Promille. Auch ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC.
Sie musste mit zur Dienststelle, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand. Es entstand jedoch ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Der 29-Jährigen wurde schließlich der Führerschein abgenommen.
Sie sieht nun einem Strafverfahren entgegen.
Die VW-Fahrerin fuhr dem Mercedes daraufhin ins Heck und setzte die Fahrt trotz der roten Ampel ohne zu stoppen in Richtung Reilingen fort.
Umgehend nahm die 31-Jährige die Verfolgung auf und alarmierte die Polizei.
In der Wilhelmstraße stoppte die Unfallverursacherin schließlich, wonach die 31-Jährige die Frau zur Rede stellte.
Kurz darauf traf die Polizeistreife ein und stellte schnell Alkoholgeruch in der Atemluft der 29-Jährigen fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Die Frau hatte 0,48 Promille. Auch ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC.
Sie musste mit zur Dienststelle, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand. Es entstand jedoch ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Der 29-Jährigen wurde schließlich der Führerschein abgenommen.
Sie sieht nun einem Strafverfahren entgegen.
Quelle: Baden-Württemberg