Zwei Tatverdächtige wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u. a. in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim.
Mannheim (ots) - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen zwei von vier Männern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem Fall sowie des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen, davon ein Fall tateinheitlich mit Diebstahl, erlassen.
Dem Deutschen, dem Deutsch-Türken, dem Deutsch-Libanesen sowie dem Serben wird vorgeworfen, spätestens im Oktober 2025 den Entschluss gefasst zu haben, gemeinsam in einer festen Struktur mit wechselnder Besetzung und in großem Umfang nach dem Modus des "Falschen Bankmitarbeiters" Bargeld von betagten Personen zu erlangen.
In arbeitsteiligem Vorgehen soll einer der Tatverdächtigen telefonisch Kontakt mit den Geschädigten aufgenommen und sich als Mitarbeiter einer Bank ausgegeben haben. Die Geschädigten sollen aufgefordert worden sein, wegen angeblicher unberechtigter Abbuchungen einem an ihrer Wohnanschrift erscheinenden IT-Mitarbeiter ihre EC-Karte und ihre PIN auszuhändigen. Bei den vier bislang bekannten Fällen in Mannheim, Heddesheim und Heidelberg soll es den vier Tatverdächtigen in einem Fall gelungen sein, mit einer übergebenen EC-Karte einen Betrag von 1.000 Euro bei einer nahegelegenen Bankfiliale abzuheben. In einem Fall soll es nicht zur Übergabe der Bankkarte gekommen sein, da die Geschädigte rechtzeitig Misstrauen geschöpft haben soll. In einem weiteren Fall soll der Einsatz der Bankkarte durch aufmerksame Zeugen verhindert worden sein. Ein Geschädigter soll nicht über Bankkarten in seiner Wohnung verfügt haben, die Tatverdächtigen sollen stattdessen seine Geldbörse mit 50 EUR Bargeld entwendet haben.
Umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim führten am 8. Januar 2026 zur Lokalisierung und Festnahme der Tätergruppierung in Heddesheim.
Am 9. Januar 2026 wurden die vier Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehle wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem Fall sowie versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen, davon ein Fall tateinheitlich mit Diebstahl erließ. Nach ihrer Eröffnung wurden zwei der Haftbefehle in Vollzug gesetzt und die Tatverdächtigen im Anschluss in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die zwei Haftbefehle gegen die heranwachsenden Tatverdächtigen (18 und 20 Jahre alt) wurden außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an.
Dem Deutschen, dem Deutsch-Türken, dem Deutsch-Libanesen sowie dem Serben wird vorgeworfen, spätestens im Oktober 2025 den Entschluss gefasst zu haben, gemeinsam in einer festen Struktur mit wechselnder Besetzung und in großem Umfang nach dem Modus des "Falschen Bankmitarbeiters" Bargeld von betagten Personen zu erlangen.
In arbeitsteiligem Vorgehen soll einer der Tatverdächtigen telefonisch Kontakt mit den Geschädigten aufgenommen und sich als Mitarbeiter einer Bank ausgegeben haben. Die Geschädigten sollen aufgefordert worden sein, wegen angeblicher unberechtigter Abbuchungen einem an ihrer Wohnanschrift erscheinenden IT-Mitarbeiter ihre EC-Karte und ihre PIN auszuhändigen. Bei den vier bislang bekannten Fällen in Mannheim, Heddesheim und Heidelberg soll es den vier Tatverdächtigen in einem Fall gelungen sein, mit einer übergebenen EC-Karte einen Betrag von 1.000 Euro bei einer nahegelegenen Bankfiliale abzuheben. In einem Fall soll es nicht zur Übergabe der Bankkarte gekommen sein, da die Geschädigte rechtzeitig Misstrauen geschöpft haben soll. In einem weiteren Fall soll der Einsatz der Bankkarte durch aufmerksame Zeugen verhindert worden sein. Ein Geschädigter soll nicht über Bankkarten in seiner Wohnung verfügt haben, die Tatverdächtigen sollen stattdessen seine Geldbörse mit 50 EUR Bargeld entwendet haben.
Umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim führten am 8. Januar 2026 zur Lokalisierung und Festnahme der Tätergruppierung in Heddesheim.
Am 9. Januar 2026 wurden die vier Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehle wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem Fall sowie versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen, davon ein Fall tateinheitlich mit Diebstahl erließ. Nach ihrer Eröffnung wurden zwei der Haftbefehle in Vollzug gesetzt und die Tatverdächtigen im Anschluss in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die zwei Haftbefehle gegen die heranwachsenden Tatverdächtigen (18 und 20 Jahre alt) wurden außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an.
Quelle: Baden-Württemberg