Lahr - E-Scooter kollidiert mit Schaufensterscheibe

Am Montagabend gegen 22:40 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen der Fahrerin eines E-Scooters und einer Schaufensterscheibe.
Lahr (ots) - Gegen 22:40 Uhr sollen zwei jugendliche Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren gemeinsam auf einem E-Scooter die Kirchstraße befahren haben, als sie aufgrund eines entgegenkommenden Fahrradfahrers die Kontrolle über ihr Elektrokleinstfahrzeug verloren. Infolgedessen sollen sie mit der Schaufensterscheibe eines dort befindlichen Geschäfts kollidiert sein, die dadurch zu Bruch ging. Sowohl die E-Scooter Fahrerin als auch ihre Mitfahrerin wurden leicht verletzt. Während der medizinischen Maßnahmen mussten weitere Einsatzkräfte der Polizei Schaulustige abschirmen und zum Teil der Örtlichkeit verweisen.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Präventionshinweise:
- Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen
hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht
erlaubt.
- Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die
Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und
wenig Halt und Stabilität bieten.
- Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das
Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14
Jahren geführt werden.
- Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder
Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht
vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen
von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist
verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
erlaubt dies ausdrücklich.
- Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen
aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
- Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
- Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben
Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt,
wer mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro
Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in
Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt
sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits
ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.
/th
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Präventionshinweise:
- Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen
hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht
erlaubt.
- Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die
Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und
wenig Halt und Stabilität bieten.
- Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das
Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14
Jahren geführt werden.
- Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder
Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht
vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen
von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist
verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
erlaubt dies ausdrücklich.
- Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen
aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
- Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
- Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben
Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt,
wer mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro
Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in
Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt
sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits
ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.
/th
Quelle: Baden-Württemberg