Nach Raubüberfall auf Discounter in Reutlingen am 24. Juli 2025 - Tatverdächtiger identifiziert (Reutlingen)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen (Nachtrag zur Pressemitteilung vom 25.07.2025 / 11.57 Uhr) Nach dem Raubüberfall auf einen Discounter in der Sondelfinger Straße am Abend des 24. Juli 2025 konnte zwischenzeitlich ein Tatverdächtiger identifiziert werden.
Reutlingen (ots) - Seit Freitag (01.08.2025) befindet sich ein polizeibekannter 22-Jähriger in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, hatte am 24. Juli 2025 ein zunächst Unbekannter gegenüber einem Kassierer des Discounters eine schwarze Schusswaffe gezogen und anschließend aus der Kasse mehrere Geldscheine geraubt, mit denen er in Richtung Max-Eyth-Straße geflüchtet war.
Seither arbeitete das Kriminalkommissariat Reutlingen intensiv an der Aufklärung des Verbrechens. Durch einen Zeugenhinweis geriet dann der 22-Jährige ins Visier der Ermittler, worauf sich der Tatverdacht gegen ihn erhärtete. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte in der Folge einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der am Donnerstag vollstreckt wurde. In der Reutlinger Wohnung des Mannes fanden und beschlagnahmten die Kriminalbeamten mehrere Gegenstände, die bei der Tat verwendet worden sein könnten.
Der wegen anderer Delikte polizeibekannte 22-jährige Deutsche wurde vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Freitag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Wie bereits berichtet, hatte am 24. Juli 2025 ein zunächst Unbekannter gegenüber einem Kassierer des Discounters eine schwarze Schusswaffe gezogen und anschließend aus der Kasse mehrere Geldscheine geraubt, mit denen er in Richtung Max-Eyth-Straße geflüchtet war.
Seither arbeitete das Kriminalkommissariat Reutlingen intensiv an der Aufklärung des Verbrechens. Durch einen Zeugenhinweis geriet dann der 22-Jährige ins Visier der Ermittler, worauf sich der Tatverdacht gegen ihn erhärtete. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte in der Folge einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der am Donnerstag vollstreckt wurde. In der Reutlinger Wohnung des Mannes fanden und beschlagnahmten die Kriminalbeamten mehrere Gegenstände, die bei der Tat verwendet worden sein könnten.
Der wegen anderer Delikte polizeibekannte 22-jährige Deutsche wurde vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Freitag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Baden-Württemberg