Tübingen: Veranstaltung mit Gegenversammlungen - Einsatzmaßnahmen der Polizei

Eine positive Bilanz zieht das Polizeipräsidium Reutlingen nach den Einsatzmaßnahmen am Freitag anlässlich einer Diskussionsveranstaltung in der Hermann-Hepper-Halle in Tübingen und mehrerer weitgehend friedlich verlaufender Gegendemonstrationen im Stadtgebiet.
Reutlingen (ots) - Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten dabei von Kräften mehrerer Polizeipräsidien, insbesondere vom Polizeipräsidium Einsatz.
Insgesamt versammelten sich in der Spitze rund 2000 Demonstranten vor der Halle in der Westbahnhofstraße. Um die Eingänge und Absperrungen freizuhalten, mussten die eingesetzten Polizeikräfte vereinzelt Versammlungsteilnehmer wegschieben und zurückdrängen. Hierbei verletzte sich ein Beamter leicht an der Hand. Zudem wurde ein Beamter mit einer Fahnenstange angegriffen und vereinzelt wurden auch Plastikflaschen auf die Polizeikräfte geworfen, verletzt wurde dabei niemand.
Während der Veranstaltung störten mehrere Besucher das Streitgespräch durch lautstarken Protest, sodass dieses unterbrochen werden musste. Nach Absprachen mit dem Veranstalter wurden insgesamt 30 Personen von der Polizei aus der Halle begleitet und ihnen anschließend Platzverweise erteilt. Ob es in diesem Zusammenhang zu strafbaren Handlungen gekommen ist, muss noch geprüft werden.
Insgesamt versammelten sich in der Spitze rund 2000 Demonstranten vor der Halle in der Westbahnhofstraße. Um die Eingänge und Absperrungen freizuhalten, mussten die eingesetzten Polizeikräfte vereinzelt Versammlungsteilnehmer wegschieben und zurückdrängen. Hierbei verletzte sich ein Beamter leicht an der Hand. Zudem wurde ein Beamter mit einer Fahnenstange angegriffen und vereinzelt wurden auch Plastikflaschen auf die Polizeikräfte geworfen, verletzt wurde dabei niemand.
Während der Veranstaltung störten mehrere Besucher das Streitgespräch durch lautstarken Protest, sodass dieses unterbrochen werden musste. Nach Absprachen mit dem Veranstalter wurden insgesamt 30 Personen von der Polizei aus der Halle begleitet und ihnen anschließend Platzverweise erteilt. Ob es in diesem Zusammenhang zu strafbaren Handlungen gekommen ist, muss noch geprüft werden.
Quelle: Baden-Württemberg