Bei Rückkehr nach Deutschland: Reisestopp trotz gültiger Papiere
© Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 zwei Afrikaner aufgefordert ihre Reisebusse zu verlassen, weil das Amtsgericht in Rosenheim Strafbefehle gegen die Männer erlassen hatte.
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 zwei Afrikaner aufgefordert ihre Reisebusse zu verlassen, weil das Amtsgericht in Rosenheim Strafbefehle gegen die Männer erlassen hatte.
Zwei afrikanische Businsassen haben von Samstag auf Sonntag (11./12. Oktober) bei Grenzkontrollen an der A 93 ihre ursprünglichen Reisepläne vorerst aufgeben müssen, obwohl mit ihren Papieren alles in Ordnung war.
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) - Den Männern blieb aufgrund der jeweiligen Anordnung der Bundespolizei keine andere Wahl, als auf Höhe Kiefersfelden auszusteigen und zuzusehen, wie ihre Busse davonfuhren.
Bei der Überprüfung der Personalien eines marokkanischen Staatsangehörigen, der sich mit einem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte, stellte sich heraus, dass er im August des vergangenen Jahrs schon einmal versucht hatte, an derselben Stelle einzureisen. Damals verfügte er nicht über die erforderlichen Einreisepapiere und wurde zurückgewiesen. Angesichts seines illegalen Einreiseversuchs hatte das Rosenheimer Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von rund 1.600 Euro gegen ihn erlassen. Diese Geldstrafe hatte der Marokkaner jedoch nicht beglichen. Auch bei seiner Rückkehr war der 44-Jährige nicht in der Lage den geforderten Betrag zu bezahlen. Daher brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er ersatzweise eine zweieinhalbmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Ein nigerianischer Staatsangehöriger war bei der Einreisekontrolle ebenfalls in der Lage, einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung auszuhändigen. Wie die Bundespolizisten herausfanden, hatte das Amtsgericht in Rosenheim gegen ihn im Jahr 2022 einen Strafbefehl erlassen. Wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise war dem heute 32-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Zunächst sah es so aus, als müsste auch er mangels finanzieller Möglichkeiten für mehrere Monate ins Gefängnis. Ein telefonisch verständigter Verwandter zahlte die geforderte Summe dann aber doch noch bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg ein. Im Anschluss konnte sich der Nigerianer um die Fortsetzung seiner Reise bemühen.
Bei der Überprüfung der Personalien eines marokkanischen Staatsangehörigen, der sich mit einem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte, stellte sich heraus, dass er im August des vergangenen Jahrs schon einmal versucht hatte, an derselben Stelle einzureisen. Damals verfügte er nicht über die erforderlichen Einreisepapiere und wurde zurückgewiesen. Angesichts seines illegalen Einreiseversuchs hatte das Rosenheimer Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von rund 1.600 Euro gegen ihn erlassen. Diese Geldstrafe hatte der Marokkaner jedoch nicht beglichen. Auch bei seiner Rückkehr war der 44-Jährige nicht in der Lage den geforderten Betrag zu bezahlen. Daher brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er ersatzweise eine zweieinhalbmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Ein nigerianischer Staatsangehöriger war bei der Einreisekontrolle ebenfalls in der Lage, einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung auszuhändigen. Wie die Bundespolizisten herausfanden, hatte das Amtsgericht in Rosenheim gegen ihn im Jahr 2022 einen Strafbefehl erlassen. Wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise war dem heute 32-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Zunächst sah es so aus, als müsste auch er mangels finanzieller Möglichkeiten für mehrere Monate ins Gefängnis. Ein telefonisch verständigter Verwandter zahlte die geforderte Summe dann aber doch noch bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg ein. Im Anschluss konnte sich der Nigerianer um die Fortsetzung seiner Reise bemühen.
Quelle: Bayern