Bundespolizei ermittelt wegen Schleuserei / Georgier mit vier Begleiterinnen festgenommen

© Die Bundespolizei hat bei Kreuth einen mutmaßlichen Schleuser aus Georgien festgenommen.
Die Bundespolizei hat bei Kreuth einen mutmaßlichen Schleuser aus Georgien festgenommen.
Die Bundespolizei hat am Sonntag (27. Juli) fünf Insassen eines Fahrzeugs mit polnischem Kennzeichen an der B307 nahe Kreuth festgenommen.
Kreuth (B307) / Rosenheim (ots) - Vier der georgischen Staatsangehörigen konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen. Ihr Fahrer hatte zwar die erforderlichen Einreisepapiere, wurde aber beschuldigt, seine Landsleute eingeschleust zu haben.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle, händigte der Fahrzeugführer einen georgischen Reisepass und eine italienische Niederlassungserlaubnis aus. Seine vier Begleiterinnen führten keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland mit. Sie gaben an, aus Georgien zu stammen und zwischen 34 und 60 Jahre alt zu sein. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten sie sich vor ihrer Reise in die Bundesrepublik längere Zeit in Italien aufgehalten.
Die vier Frauen und ihr 45-jähriger Fahrer wurden getrennt voneinander zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort stellte sich heraus, dass gegen den polizeibekannten Mann in Rheinland-Pfalz bereits Mitte des Jahres ein Verfahren wegen des Verdachts der Schleuserei eröffnet worden war. Nachdem er in Rosenheim erneut eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern entgegenzunehmen hatte, verweigerte ihm die Bundespolizei die Einreise, obwohl er die erforderlichen Papiere für Einreise und Aufenthalt in Deutschland besaß. Er wurde zurückgewiesen, da ihn die Bundespolizei als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufte. Die vier Georgierinnen erhielten jeweils eine Strafanzeige wegen illegalen Einreiseversuchs. Auch sie mussten Sonntagnacht die Rückreise nach Österreich antreten.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle, händigte der Fahrzeugführer einen georgischen Reisepass und eine italienische Niederlassungserlaubnis aus. Seine vier Begleiterinnen führten keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland mit. Sie gaben an, aus Georgien zu stammen und zwischen 34 und 60 Jahre alt zu sein. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten sie sich vor ihrer Reise in die Bundesrepublik längere Zeit in Italien aufgehalten.
Die vier Frauen und ihr 45-jähriger Fahrer wurden getrennt voneinander zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort stellte sich heraus, dass gegen den polizeibekannten Mann in Rheinland-Pfalz bereits Mitte des Jahres ein Verfahren wegen des Verdachts der Schleuserei eröffnet worden war. Nachdem er in Rosenheim erneut eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern entgegenzunehmen hatte, verweigerte ihm die Bundespolizei die Einreise, obwohl er die erforderlichen Papiere für Einreise und Aufenthalt in Deutschland besaß. Er wurde zurückgewiesen, da ihn die Bundespolizei als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufte. Die vier Georgierinnen erhielten jeweils eine Strafanzeige wegen illegalen Einreiseversuchs. Auch sie mussten Sonntagnacht die Rückreise nach Österreich antreten.
Quelle: Bayern