Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle bei Grenzkontrollen / Zwei Männer landen im Gefängnis, in zwei Fällen helfen Angehörige aus

© Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn mehrere gesuchte Männer festgenommen.
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn mehrere gesuchte Männer festgenommen.
Bundespolizisten haben am Montagmorgen (18. August) auf der Autobahn bei Kiefersfelden einen Österreicher festgenommen.
Kiefersfelden / A93 / Rosenheim (ots) - Die Staatsanwaltschaft München II hatte 2023 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Weil er seine Justizschulden von rund 3.400 Euro nicht zahlen konnte, musste er für mehr als drei Monate ins Gefängnis. Bereits am Wochenende hatten die Beamten einen mehrfach vorbestraften Deutschen, gegen den vier Haftbefehle vorlagen, in die Haftanstalt Stadelheim gebracht. Ein Slowake und ein Rumäne konnten nach Zahlung ihrer Geldstrafen die Reise fortsetzen.
In der Kontrollstelle auf der A93 überprüften Beamte der Bundespolizei bei der Einreise einen 56-jährigen Pkw-Fahrer. Gegen den österreichischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Mann 2021 wegen Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich verhängt. Da er diese vor Ort nicht zahlen konnte, musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe antreten und verbringt die nächsten dreieinhalb Monate in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.
Einen deutschen Intensivtäter hatten die Bundespolizisten in einem Fernreisebus kontrolliert und festgenommen. Die Liste der Vorstrafen ist lang. Aktuell hatte der 41-Jährige offene Justizschulden von etwa 4.600 Euro, die sich aus Verurteilungen aus dem Vorjahr wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammensetzten. Des Weiteren waren noch Restfreiheitsstrafen aus den Jahren 2018 und 2020 zu verbüßen. Das Amtsgericht Kassel hatte den Deutschen damals wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Diebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die nicht durch eine Geldzahlung zu ersetzen waren. Da er die Geldstrafen aus 2024 nicht zahlen konnte, kamen die Ersatzfreiheitsstrafen zur Resthaft hinzu. Somit wird der Festgenommene die nächsten zwei Jahre und neun Monate im Gefängnis verbringen.
Zwei anderen Reisenden hingegen blieb der Freiheitsentzug erspart. Bei der Überprüfung der Personalien eines Slowaken stellten die Kontrollbeamten einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr fest. Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten von knapp 1.600 Euro konnte der Insasse eines Pkws dank seines mitreisenden Bruders begleichen. Beide setzten daraufhin ihre Reise fort. Ein 32-jähriger Rumäne hatte sich wegen räuberischen Diebstahls zu verantworten. Seine Frau ersparte ihm die Haftstrafe und bezahlte die geforderten rund 900 Euro auf einer Polizeidienststelle in München.
In der Kontrollstelle auf der A93 überprüften Beamte der Bundespolizei bei der Einreise einen 56-jährigen Pkw-Fahrer. Gegen den österreichischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Mann 2021 wegen Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich verhängt. Da er diese vor Ort nicht zahlen konnte, musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe antreten und verbringt die nächsten dreieinhalb Monate in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.
Einen deutschen Intensivtäter hatten die Bundespolizisten in einem Fernreisebus kontrolliert und festgenommen. Die Liste der Vorstrafen ist lang. Aktuell hatte der 41-Jährige offene Justizschulden von etwa 4.600 Euro, die sich aus Verurteilungen aus dem Vorjahr wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammensetzten. Des Weiteren waren noch Restfreiheitsstrafen aus den Jahren 2018 und 2020 zu verbüßen. Das Amtsgericht Kassel hatte den Deutschen damals wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Diebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die nicht durch eine Geldzahlung zu ersetzen waren. Da er die Geldstrafen aus 2024 nicht zahlen konnte, kamen die Ersatzfreiheitsstrafen zur Resthaft hinzu. Somit wird der Festgenommene die nächsten zwei Jahre und neun Monate im Gefängnis verbringen.
Zwei anderen Reisenden hingegen blieb der Freiheitsentzug erspart. Bei der Überprüfung der Personalien eines Slowaken stellten die Kontrollbeamten einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr fest. Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten von knapp 1.600 Euro konnte der Insasse eines Pkws dank seines mitreisenden Bruders begleichen. Beide setzten daraufhin ihre Reise fort. Ein 32-jähriger Rumäne hatte sich wegen räuberischen Diebstahls zu verantworten. Seine Frau ersparte ihm die Haftstrafe und bezahlte die geforderten rund 900 Euro auf einer Polizeidienststelle in München.
Quelle: Bayern