Diebstahl mit Waffen
Aschaffenburg, 27. Oktober 2025
Aschaffenburg (ots) - Ladendiebin führt bei der Tat Einhandmesser mit und beleidigt anschließend die Einsatzkräfte.
Am Sonntagabend (26. Oktober) entwendete eine 18-jährige Deutsche im Drogeriemarkt im Aschaffenburger Hauptbahnhof alkoholische Getränke und Lebensmittel. Dabei wurde sie von einer Mitarbeiterin des Drogeriemarktes beobachtet. Die junge Täterin zeigte sich uneinsichtig und respektlos gegenüber der Verkäuferin.
Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei fanden bei der Durchsuchung der Täterin ein zugriffsbereites Einhandmesser in der Hosentasche. Während der Einsatzmaßnahmen zeigte sie sich zudem gegenüber den Bundespolizisten respektlos, beleidigte diese mehrfach und äußerte, dass "ihr das alles egal sei, da sie eh mache was sie wolle". Bei ihrer Entlassung war es noch nicht genug und sie machte verfassungswidrige Äußerungen und rief "Heil Hitler".
Die Beschuldigte konnte nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren auf Grund des Verdachts des Diebstahls mit Waffen, der Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Am Sonntagabend (26. Oktober) entwendete eine 18-jährige Deutsche im Drogeriemarkt im Aschaffenburger Hauptbahnhof alkoholische Getränke und Lebensmittel. Dabei wurde sie von einer Mitarbeiterin des Drogeriemarktes beobachtet. Die junge Täterin zeigte sich uneinsichtig und respektlos gegenüber der Verkäuferin.
Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei fanden bei der Durchsuchung der Täterin ein zugriffsbereites Einhandmesser in der Hosentasche. Während der Einsatzmaßnahmen zeigte sie sich zudem gegenüber den Bundespolizisten respektlos, beleidigte diese mehrfach und äußerte, dass "ihr das alles egal sei, da sie eh mache was sie wolle". Bei ihrer Entlassung war es noch nicht genug und sie machte verfassungswidrige Äußerungen und rief "Heil Hitler".
Die Beschuldigte konnte nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren auf Grund des Verdachts des Diebstahls mit Waffen, der Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Quelle: Bayern