Ein Einreiseversuch - fünf Delikte / Vom Grenzübergang bei Mittenwald zurück in die Türkei
© Die Bundespolizei hat bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz einen türkischen Pkw-Fahrer festgenommen. Er wird beschuldigt, gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben.
Die Bundespolizei hat bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz einen türkischen Pkw-Fahrer festgenommen. Er wird beschuldigt, gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben.
Die Bundespolizei hat am Montag (27. Oktober) bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz (B2) drei türkische Staatsangehörige festgenommen.
Mittenwald (B2) / Garmisch-Partenkirchen (ots) - Der Fahrer wird beschuldigt, mit seinem illegalen Einreiseversuch gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben. Allen drei Männern wurde die jeweilige Einreise nach Deutschland verweigert. Einen von ihnen brachten die Beamten in eine Abschiebehafteinrichtung. Er muss unmittelbar in die Türkei zurück.
Bei der Grenzkontrolle konnte sich keiner der drei Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer wies sich lediglich mit einem türkischen Führerschein aus. Schnell entlarvten die Bundespolizisten das ausgehändigte Dokument als Fälschung. Seine beiden Begleiter konnten ebenfalls keine Papiere vorzeigen, die für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären.
Die drei Türken wurden jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Der Fahrzeugführer, der seine Landsleute nach ersten Erkenntnissen in Italien abgeholt hatte, steht zudem im Verdacht als Schleuser tätig gewesen zu sein. Hinzu kommt ferner eine Strafanzeige wegen des gefälschten Führerscheins. Da er den Pkw offenkundig steuerte ohne einen Führerschein zu haben, wird er sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben. Nachforschungen der Bundespolizei in Garmisch-Partenkirchen zum Fahrzeug führten zum fünften Tatbestand. Wie sich herausstellte, war das benutzte Auto nicht mehr versichert, sodass dem 22-Jährigen auch noch ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wurde. Die eingeschaltete Zulassungsstelle in Hessen ordnete sogleich die Zwangsentstempelung der Kfz-Kennzeichen an. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der mutmaßliche Schleuser und der 24-jährige Mitfahrer unmittelbar per Zug nach Österreich zurückgewiesen. Der andere Geschleuste wurde hingegen inhaftiert. Der 29-Jährige hatte bei seiner Festnahme zunächst angegeben in Deutschland Asyl zu genießen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass sein Asylantrag vor einigen Monaten unanfechtbar abgelehnt worden und die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgestattung erloschen war. Auf richterliche Anordnung hin wurde der ausreisepflichtige Türke in Haft genommen und in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Dort wartet er auf seinen Zurückweisungsflug in die Türkei.
Bei der Grenzkontrolle konnte sich keiner der drei Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer wies sich lediglich mit einem türkischen Führerschein aus. Schnell entlarvten die Bundespolizisten das ausgehändigte Dokument als Fälschung. Seine beiden Begleiter konnten ebenfalls keine Papiere vorzeigen, die für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären.
Die drei Türken wurden jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Der Fahrzeugführer, der seine Landsleute nach ersten Erkenntnissen in Italien abgeholt hatte, steht zudem im Verdacht als Schleuser tätig gewesen zu sein. Hinzu kommt ferner eine Strafanzeige wegen des gefälschten Führerscheins. Da er den Pkw offenkundig steuerte ohne einen Führerschein zu haben, wird er sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben. Nachforschungen der Bundespolizei in Garmisch-Partenkirchen zum Fahrzeug führten zum fünften Tatbestand. Wie sich herausstellte, war das benutzte Auto nicht mehr versichert, sodass dem 22-Jährigen auch noch ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wurde. Die eingeschaltete Zulassungsstelle in Hessen ordnete sogleich die Zwangsentstempelung der Kfz-Kennzeichen an. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der mutmaßliche Schleuser und der 24-jährige Mitfahrer unmittelbar per Zug nach Österreich zurückgewiesen. Der andere Geschleuste wurde hingegen inhaftiert. Der 29-Jährige hatte bei seiner Festnahme zunächst angegeben in Deutschland Asyl zu genießen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass sein Asylantrag vor einigen Monaten unanfechtbar abgelehnt worden und die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgestattung erloschen war. Auf richterliche Anordnung hin wurde der ausreisepflichtige Türke in Haft genommen und in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Dort wartet er auf seinen Zurückweisungsflug in die Türkei.
Quelle: Bayern