Gute Freunde ... / Männer aus verschiedenen Gründen gesucht: Unterschlagung, Verbreitung pornographischer Inhalte, Steuerhinterziehung, dringender Tatverdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls
© Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden mehrere gesuchte Männer gefasst.
Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden mehrere gesuchte Männer gefasst.
Die Bundespolizei hat am Donnerstag (30. Oktober) bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden mehrere gesuchte Männer gefasst.
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) - Einem von ihnen blieb nur dank der beträchtlichen finanziellen Unterstützung eines "guten Freundes" der Gang ins Gefängnis erspart.
6.000 Euro wegen Unterschlagung
Bei der Überprüfung der Personalien von Insassen eines in Ungarn zugelassenen Fahrzeugs fanden die Bundespolizisten an der Inntalautobahn heraus, dass einer der Männer von der Justiz gesucht wurde. Das Amtsgericht Erding hatte gegen ihn im Jahr 2023 wegen Unterschlagung einen Strafbefehl erlassen. Die festgesetzte Geldstrafe belief sich auf 6.000 Euro. Damit konfrontiert gab der ungarische Staatsangehörige an, dass er aktuell nicht über so viel Geld verfüge. Ersatzweise hätte er, wie vom Gericht angeordnet, für die Dauer von 120 Tagen ins Gefängnis gehen müssen. Ein "guter Freund", der in demselben Wagen mitfuhr, erklärte sich kurzerhand bereit, für den 27-Jährigen einzuspringen und den vierstelligen Betrag zu zahlen. Nachdem er dies getan hatte, konnte er zusammen mit seinem befreundeten Landsmann die Reise fortsetzen.
Wegen Verbreitung pornographischer Inhalte in Haft
Auf einen derart "finanzstarken" Freund konnte ein italienischer Busreisender nicht zurückgreifen. Bei seiner Einreisekontrolle an der A93 stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass er aufgrund eines 2024 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Westerburgs (Rheinland-Pfalz) wegen der Verbreitung pornographischer Inhalte 2.000 Euro zu zahlen hatte. Dem 49-Jährigen fehlten jedoch die finanziellen Möglichkeiten und so kam für ihn nur noch die vom Gericht vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Der Italiener wurde für die Dauer von 25 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Mutmaßlicher Einbrecher gefasst und in Haftanstalt gebracht
Wegen dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr brachten die Bundespolizisten einen albanischer Businsassen von der Autobahn-Kontrollstelle bei Kiefersfelden in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Dem Haftbefehl des Amtsgerichts Münster zufolge wird dem 24-Jährigen vorgeworfen, im September 2024 in eine Wohnung eingebrochen zu sein und aus dieser Bargeld entwendet zu haben. Die offenkundig beim Einbruch hinterlassenen Spuren hatten dem Albaner zugeordnet werden können. Nun wurde er bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik im Rahmen der Grenzkontrolle gefasst.
Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
Der Polizeicomputer schlug ebenfalls am Donnerstagnachmittag bei der Überprüfung der Personalien eines kroatischen Pkw-Beifahrers an der Inntalautobahn Alarm. Laut Haftbefehl musste der 46-Jährige wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zahlen. Ersatzweise hatte das Amtsgericht in Regensburg einen 20-tägigen Freiheitsentzug festgesetzt. Der Gang ins Gefängnis blieb dem Kroaten allerdings erspart, da er in der Lage war, den geforderten Betrag zu entrichten. Nachdem er sein Portemonnaie entsprechend "erleichtert" hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
6.000 Euro wegen Unterschlagung
Bei der Überprüfung der Personalien von Insassen eines in Ungarn zugelassenen Fahrzeugs fanden die Bundespolizisten an der Inntalautobahn heraus, dass einer der Männer von der Justiz gesucht wurde. Das Amtsgericht Erding hatte gegen ihn im Jahr 2023 wegen Unterschlagung einen Strafbefehl erlassen. Die festgesetzte Geldstrafe belief sich auf 6.000 Euro. Damit konfrontiert gab der ungarische Staatsangehörige an, dass er aktuell nicht über so viel Geld verfüge. Ersatzweise hätte er, wie vom Gericht angeordnet, für die Dauer von 120 Tagen ins Gefängnis gehen müssen. Ein "guter Freund", der in demselben Wagen mitfuhr, erklärte sich kurzerhand bereit, für den 27-Jährigen einzuspringen und den vierstelligen Betrag zu zahlen. Nachdem er dies getan hatte, konnte er zusammen mit seinem befreundeten Landsmann die Reise fortsetzen.
Wegen Verbreitung pornographischer Inhalte in Haft
Auf einen derart "finanzstarken" Freund konnte ein italienischer Busreisender nicht zurückgreifen. Bei seiner Einreisekontrolle an der A93 stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass er aufgrund eines 2024 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Westerburgs (Rheinland-Pfalz) wegen der Verbreitung pornographischer Inhalte 2.000 Euro zu zahlen hatte. Dem 49-Jährigen fehlten jedoch die finanziellen Möglichkeiten und so kam für ihn nur noch die vom Gericht vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Der Italiener wurde für die Dauer von 25 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Mutmaßlicher Einbrecher gefasst und in Haftanstalt gebracht
Wegen dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr brachten die Bundespolizisten einen albanischer Businsassen von der Autobahn-Kontrollstelle bei Kiefersfelden in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Dem Haftbefehl des Amtsgerichts Münster zufolge wird dem 24-Jährigen vorgeworfen, im September 2024 in eine Wohnung eingebrochen zu sein und aus dieser Bargeld entwendet zu haben. Die offenkundig beim Einbruch hinterlassenen Spuren hatten dem Albaner zugeordnet werden können. Nun wurde er bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik im Rahmen der Grenzkontrolle gefasst.
Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
Der Polizeicomputer schlug ebenfalls am Donnerstagnachmittag bei der Überprüfung der Personalien eines kroatischen Pkw-Beifahrers an der Inntalautobahn Alarm. Laut Haftbefehl musste der 46-Jährige wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zahlen. Ersatzweise hatte das Amtsgericht in Regensburg einen 20-tägigen Freiheitsentzug festgesetzt. Der Gang ins Gefängnis blieb dem Kroaten allerdings erspart, da er in der Lage war, den geforderten Betrag zu entrichten. Nachdem er sein Portemonnaie entsprechend "erleichtert" hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Bayern