Mehrfach gesuchter Kosovare ins Herkunftsland zurückgewiesen

© Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Am Dienstag (15. September) stellten Beamte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der A 8 einen 49-jährigen Kosovaren fest, gegen den gleich mehrere Fahndungsausschreibungen vorlagen.
Schwarzbach/Freilassing (ots) - Bundespolizisten fragten die Daten des kosovarischen Staatsangehörigen im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in ihren Systemen ab. Ein so umfangreiches Ergebnis war auch für die Beamten eine Besonderheit: Der Mann war in fünf Fällen zur Fahndung ausgeschrieben.
Bereits im Januar 2023 hatte die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gegen den 49-Jährigen ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot nach unerlaubter Einreise verhängt, In der Folge wurde er in die tschechische Republik zurückgeschoben.
Ein weiteres Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde ihm im Dezember 2024 von der Bundespolizeiinspektion Passau aufgrund einer versuchten unerlaubten Einreise erteilt. Auch dieses Verbot war auf vier Jahre befristet. Nach der Feststellung dieses Verstoßes erfolgte die Zurückschiebung des Mannes in die Republik Kosovo.
Die Staatsanwaltschaft Passau hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da die aktuelle Meldeadresse der Behörde nicht bekannt war und somit ein noch laufendes Strafverfahren nicht weiter betrieben werden konnte.
Gegenden Kosovaren bestand auch durch andere Länder eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung.
Aufgrund der bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbote wurde dem 49-Jährigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. Schon am Folgetag wurde er im Rahmen einer Rückführung auf dem Luftweg in sein Herkunftsland gebracht.
Bereits im Januar 2023 hatte die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gegen den 49-Jährigen ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot nach unerlaubter Einreise verhängt, In der Folge wurde er in die tschechische Republik zurückgeschoben.
Ein weiteres Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde ihm im Dezember 2024 von der Bundespolizeiinspektion Passau aufgrund einer versuchten unerlaubten Einreise erteilt. Auch dieses Verbot war auf vier Jahre befristet. Nach der Feststellung dieses Verstoßes erfolgte die Zurückschiebung des Mannes in die Republik Kosovo.
Die Staatsanwaltschaft Passau hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da die aktuelle Meldeadresse der Behörde nicht bekannt war und somit ein noch laufendes Strafverfahren nicht weiter betrieben werden konnte.
Gegenden Kosovaren bestand auch durch andere Länder eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung.
Aufgrund der bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbote wurde dem 49-Jährigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. Schon am Folgetag wurde er im Rahmen einer Rückführung auf dem Luftweg in sein Herkunftsland gebracht.
Quelle: Bayern