Migrant gibt sich als Belgier aus/ Bundespolizei weist Tunesier ins Heimatland zurück

© Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Am Montag (9. Juni) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen deutschen Fahrzeuglenker mit einem ausweislosen Migranten ertappt.
Füssen (ots) - Der Beifahrer, ein tunesischer Staatsangehöriger, hatte versucht, mit einem Foto eines gefälschten Dokuments als Belgier unerlaubt einzureisen. Der Migrant wurde mit einer Wiedereinreisesperre belegt und per Flug nach Tunesien zurückgewiesen.
Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten die beiden Insassen eines Fahrzeuges mit deutscher Zulassung. Der 42 Jahre alte deutsche Fahrer konnte seinen Personalausweis vorlegen. Der 33-jährige Beifahrer, ein mutmaßlicher Verwandter des Fahrers, konnte lediglich ein Foto eines belgischen Ausweises auf seinem Smartphone vorzeigen.
Die Beamten entlarvten das Dokument als Fälschung und ermittelten, dass in Belgien keine Person mit diesem Namen existiert.
Daraufhin durchsuchten die Bundespolizisten das Gepäck des Reisenden und fanden dabei seinen gültigen tunesischen Reisepass. Im Besitz eines für die Einreise notwendigen Visums war der Migrant jedoch nicht. Eigenen Angaben zufolge wollte der 33-Jährige mit dem Fahrer in den Neckar-Odenwald-Kreis fahren und sich dort niederlassen.
Die Bundespolizisten zeigten den Tunesier wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an und belegten ihn mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Nachdem der Mann eine Sicherheitsleistung für die Rückführungskosten in Höhe von 170 Euro hinterlegt hatte, wiesen ihn die Beamten am Dienstag (10. Juni) schließlich per Direktflug nach Tunesien zurück.
Die Ermittlungen der Bundespolizei richten sich nun auch gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Der Deutsche wurde auf freien Fuß entlassen.
Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten die beiden Insassen eines Fahrzeuges mit deutscher Zulassung. Der 42 Jahre alte deutsche Fahrer konnte seinen Personalausweis vorlegen. Der 33-jährige Beifahrer, ein mutmaßlicher Verwandter des Fahrers, konnte lediglich ein Foto eines belgischen Ausweises auf seinem Smartphone vorzeigen.
Die Beamten entlarvten das Dokument als Fälschung und ermittelten, dass in Belgien keine Person mit diesem Namen existiert.
Daraufhin durchsuchten die Bundespolizisten das Gepäck des Reisenden und fanden dabei seinen gültigen tunesischen Reisepass. Im Besitz eines für die Einreise notwendigen Visums war der Migrant jedoch nicht. Eigenen Angaben zufolge wollte der 33-Jährige mit dem Fahrer in den Neckar-Odenwald-Kreis fahren und sich dort niederlassen.
Die Bundespolizisten zeigten den Tunesier wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an und belegten ihn mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Nachdem der Mann eine Sicherheitsleistung für die Rückführungskosten in Höhe von 170 Euro hinterlegt hatte, wiesen ihn die Beamten am Dienstag (10. Juni) schließlich per Direktflug nach Tunesien zurück.
Die Ermittlungen der Bundespolizei richten sich nun auch gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Der Deutsche wurde auf freien Fuß entlassen.
Quelle: Bayern