Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof am Wochenende
© In München wird es Wochenende vom 14. bis 16 . November wieder einen Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei im Hauptbahnhof geben. Im Blickpunkt: Die Einhaltung des erlassenen Mitführverbotes gefährlicher Gegenstände und Waffen.
In München wird es Wochenende vom 14. bis 16 . November wieder einen Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei im Hauptbahnhof geben. Im Blickpunkt: Die Einhaltung des erlassenen Mitführverbotes gefährlicher Gegenstände und Waffen.
Die Bundespolizeiinspektion München führt im Zeitraum von Freitag, 14. bis Sonntag, 16.
München (ots) - November 2025 erneut einen Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention am Hauptbahnhof Nürnberg durch.
Am kommenden Wochenende verstärkt die Bundespolizei erneut ihre Präsenz an Bahnhöfen in ganz Deutschland. Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten. Auch am Münchner Hauptbahnhof werden Maßnahmen getroffen und unter anderem die Polizeistreifen verstärkt. Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum (Freitag ab 15 Uhr bis Sonntag 3 Uhr) eine Allgemeinverfügung (AGV) zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Werkzeugen, Schuss-, Schreckschuss, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahn-Tiefgeschoss) erlassen.
Die AGV umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofes München einschließlich den dazugehörigen Bahnsteigen sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.
Die genannten Maßnahmen sind eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.
Nach Abschluss der Maßnahmen beabsichtigt die Bundespolizei eine bilanzierende Pressemitteilung zu den Feststellungen des bundesweiten Schwerpunkteinsatzes zu veröffentlichen.
Am kommenden Wochenende verstärkt die Bundespolizei erneut ihre Präsenz an Bahnhöfen in ganz Deutschland. Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten. Auch am Münchner Hauptbahnhof werden Maßnahmen getroffen und unter anderem die Polizeistreifen verstärkt. Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum (Freitag ab 15 Uhr bis Sonntag 3 Uhr) eine Allgemeinverfügung (AGV) zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Werkzeugen, Schuss-, Schreckschuss, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahn-Tiefgeschoss) erlassen.
Die AGV umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofes München einschließlich den dazugehörigen Bahnsteigen sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.
Die genannten Maßnahmen sind eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.
Nach Abschluss der Maßnahmen beabsichtigt die Bundespolizei eine bilanzierende Pressemitteilung zu den Feststellungen des bundesweiten Schwerpunkteinsatzes zu veröffentlichen.
Quelle: Bayern