Strafbefehle "am laufenden Band" / Bundespolizei fasst gesuchte Männer bei Grenzkontrollen

© Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden mehrere Männer gefasst, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden mehrere Männer gefasst, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
Regelrecht "am laufenden Band" hat die Bundespolizei an der Inntalautobahn bei Kiefersfelden Personen festgestellt, die von verschiedenen Justizbehörden gesucht worden sind.
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) - In der Folge fuhren die Rosenheimer Beamten gleich dreimal die Justizvollzugsanstalt in Bernau an, um verhaftete Personen hinter Gitter zu bringen. Drei Männern blieb der Gefängnisaufenthalt dank ausreichender finanzieller Möglichkeiten erspart.
Seit Mittwochmorgen (17. September) ist ein ungarischer Staatsangehöriger Insasse der Haftanstalt am Chiemsee. Der Fahrer eines Kastenwagens hatte zunächst versucht, die Beamten über seine Identität zu täuschen. Bei der Kontrolle nahe der Rastanlage Inntal-Ost erklärte er, dass er seine Papiere vergessen habe. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Bundespolizisten heraus, dass seine mündlichen Auskünfte zur Person nicht richtig waren. Wie sich herausstellte hatte der 49-Jährige seine Gründe, falsche Personalien anzugeben, denn er wurde wegen besonders schweren Diebstahls mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht. Dem ersten lag ein Urteil des Amtsgerichts Weiden aus dem Jahr 2023 zugrunde. Demnach hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 277 Tagen offen. Im zweiten Fall ist aufgrund eines im Jahr 2022 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Hersbruck eine Geldstrafe von 2.250 Euro fällig. Da der Ungar auch diesen Betrag nicht zahlen konnte, muss er zudem ersatzweise für 150 Tage ins Gefängnis. Demnach muss er sich damit abfinden, sich für die Gesamtdauer von einem Jahr und zwei Monaten hinter "schwedischen Gardinen" aufzuhalten.
Am Dienstagnachmittag brachte die Bundespolizei einen Italiener von der A93 ins Bernauer Gefängnis. Der Insasse eines italienischen Reisebusses hatte, wie die Überprüfung seiner Personalien ergab, wegen eines Drogendelikts Justizschulden in Höhe von 4.800 Euro. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der 25-Jährige die vom Amtsgericht München im Jahr 2023 festgesetzte 80-tägige Ersatzhaft antreten.
Dieses "Schicksal" teilt er mit einem 28-Jährigen. Wie die Rosenheimer Kontrollbeamten mithilfe des Polizeicomputers herausgefunden hatten, lag gegen ihn seit 2023 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vor. Der Ungar musste wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro zahlen. Auch er war nicht in der Lage, die geforderte Summe zu entrichten. Seine Ersatzfreiheitsstrafe hat eine Dauer von 90 Tagen.
Die Haft blieb einem bulgarischen Lkw-Fahrer hingegen erspart. Dieser wurde ebenfalls am Dienstag von der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A93 gestoppt. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl erlassen. Der 53-Jährige war in der Lage, die darin geforderten rund 1.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten aufzubringen.
Zuvor musste ein 35-jähriger Autofahrer im Rahmen der Grenzkontrolle den Geldbeutel um 2.800 Euro leeren. Seine Geldstrafe hatte das Amtsgericht Horb am Neckar im Februar dieses Jahres festgesetzt. Hintergrund war ein zurückliegender illegaler Aufenthalt des Belarussen in Deutschland.
Wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise hat das Amtsgericht Laufen 2023 einen Strafbefehl gegen einen Nigerianer erlassen. Der 31-Jährige konnte seine Busreise auf der A93 in Richtung Rosenheim fortsetzen, nachdem er bei der Bundespolizei seine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro beglichen hatte.
Seit Mittwochmorgen (17. September) ist ein ungarischer Staatsangehöriger Insasse der Haftanstalt am Chiemsee. Der Fahrer eines Kastenwagens hatte zunächst versucht, die Beamten über seine Identität zu täuschen. Bei der Kontrolle nahe der Rastanlage Inntal-Ost erklärte er, dass er seine Papiere vergessen habe. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Bundespolizisten heraus, dass seine mündlichen Auskünfte zur Person nicht richtig waren. Wie sich herausstellte hatte der 49-Jährige seine Gründe, falsche Personalien anzugeben, denn er wurde wegen besonders schweren Diebstahls mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht. Dem ersten lag ein Urteil des Amtsgerichts Weiden aus dem Jahr 2023 zugrunde. Demnach hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 277 Tagen offen. Im zweiten Fall ist aufgrund eines im Jahr 2022 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Hersbruck eine Geldstrafe von 2.250 Euro fällig. Da der Ungar auch diesen Betrag nicht zahlen konnte, muss er zudem ersatzweise für 150 Tage ins Gefängnis. Demnach muss er sich damit abfinden, sich für die Gesamtdauer von einem Jahr und zwei Monaten hinter "schwedischen Gardinen" aufzuhalten.
Am Dienstagnachmittag brachte die Bundespolizei einen Italiener von der A93 ins Bernauer Gefängnis. Der Insasse eines italienischen Reisebusses hatte, wie die Überprüfung seiner Personalien ergab, wegen eines Drogendelikts Justizschulden in Höhe von 4.800 Euro. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der 25-Jährige die vom Amtsgericht München im Jahr 2023 festgesetzte 80-tägige Ersatzhaft antreten.
Dieses "Schicksal" teilt er mit einem 28-Jährigen. Wie die Rosenheimer Kontrollbeamten mithilfe des Polizeicomputers herausgefunden hatten, lag gegen ihn seit 2023 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vor. Der Ungar musste wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro zahlen. Auch er war nicht in der Lage, die geforderte Summe zu entrichten. Seine Ersatzfreiheitsstrafe hat eine Dauer von 90 Tagen.
Die Haft blieb einem bulgarischen Lkw-Fahrer hingegen erspart. Dieser wurde ebenfalls am Dienstag von der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A93 gestoppt. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl erlassen. Der 53-Jährige war in der Lage, die darin geforderten rund 1.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten aufzubringen.
Zuvor musste ein 35-jähriger Autofahrer im Rahmen der Grenzkontrolle den Geldbeutel um 2.800 Euro leeren. Seine Geldstrafe hatte das Amtsgericht Horb am Neckar im Februar dieses Jahres festgesetzt. Hintergrund war ein zurückliegender illegaler Aufenthalt des Belarussen in Deutschland.
Wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise hat das Amtsgericht Laufen 2023 einen Strafbefehl gegen einen Nigerianer erlassen. Der 31-Jährige konnte seine Busreise auf der A93 in Richtung Rosenheim fortsetzen, nachdem er bei der Bundespolizei seine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro beglichen hatte.
Quelle: Bayern