Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. August 2025)

© Symbolfoto "Grenzkontrolle". Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.
Symbolfoto "Grenzkontrolle". Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen: I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis August 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.
München (ots) - Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und
Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem
31. August 2025 (einschließlich) getroffen:
- 12.964 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 9.876 / davon CZE: 2.701)
- 7.631 (davon AUT: 6.915 / davon CZE: 716) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 451 (davon AUT: 394 / davon CZE: 44) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,
- 699 (davon AUT: 641 / davon CZE: 47) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
- als Beifang konnten 2.435 (davon AUT: 1.955 / davon CZE: 480)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 163 (davon AUT: 128 / davon CZE: 35) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. August 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 4.298
davon AUT: 3.161
davon CZE: 1.043
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 2.702
davon AUT: 2.383
davon CZE: 319
Davon § 18 (2) AsylG: 151
davon AUT: 145
davon CZE: 6
Vulnerable Gruppen: 28
davon AUT: 27
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 131
davon AUT: 111
davon CZE: 18
Schleuser: 279
davon AUT: 262
davon CZE: 14
Haftbefehle: 915
davon AUT: 729
davon CZE: 186
PMK-Treffer: 71
davon AUT: 55
davon CZE: 16
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juli 2025;
diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die Daten für den Monat August 2025 basieren auf einem
Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums
sind abrufbar unter dem Link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6109581
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und
Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem
31. August 2025 (einschließlich) getroffen:
- 12.964 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 9.876 / davon CZE: 2.701)
- 7.631 (davon AUT: 6.915 / davon CZE: 716) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 451 (davon AUT: 394 / davon CZE: 44) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,
- 699 (davon AUT: 641 / davon CZE: 47) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
- als Beifang konnten 2.435 (davon AUT: 1.955 / davon CZE: 480)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 163 (davon AUT: 128 / davon CZE: 35) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. August 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 4.298
davon AUT: 3.161
davon CZE: 1.043
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 2.702
davon AUT: 2.383
davon CZE: 319
Davon § 18 (2) AsylG: 151
davon AUT: 145
davon CZE: 6
Vulnerable Gruppen: 28
davon AUT: 27
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 131
davon AUT: 111
davon CZE: 18
Schleuser: 279
davon AUT: 262
davon CZE: 14
Haftbefehle: 915
davon AUT: 729
davon CZE: 186
PMK-Treffer: 71
davon AUT: 55
davon CZE: 16
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juli 2025;
diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die Daten für den Monat August 2025 basieren auf einem
Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums
sind abrufbar unter dem Link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6109581
Quelle: Bayern