Urkundendelikte im Grenzraum: Bundespolizei wird mehrfach fündig
© Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
Freilassing/Schwarzbach - Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing stellten am vergangenen Wochenende (16. bis 19.
Freilassing/Schwarzbach (ots) - Januar) insgesamt 17 unerlaubte Einreisen fest und erzielten 37 Fahndungstreffer, darunter auch vier Haftbefehle. Vermehrt konnten dieses Wochenende auch Urkundenfälschungen sowie diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz festgestellt werden.
Im Rahmen der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Einreisezuges am Bahnhof Freilassing stellten Beamte der Bundespolizei am Freitag (16. Januar) einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, gegen den eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro konnte durch einen Bekannten beglichen werden, sodass der Mann seine Reise noch am selben Abend fortsetzen konnte.
Am Samstagabend (17. Januar) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei ebenfalls am Bahnhof Freilassing einen 40-jährigen Österreicher als Insassen eines grenzüberschreitenden Einreisezuges. Bei der Überprüfung seines österreichischen Reisepasses stellten die Beamten mehrere Unregelmäßigkeiten fest: Mehrere Seiten des Dokuments waren vollständig herausgetrennt, zudem war die Innenseite des Einbandes eigenhändig beschriftet. In der mitgeführten Umhängetasche des Mannes fanden die Beamten außerdem ein Butterflymesser. Der Umgang mit so einem Messer ist ausnahmslos verboten. Aufgrund des Verdachts eines Urkundendelikts sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der Mann zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei in Freilassing gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntag (18. Januar) wurden im Laufe des Tages weitere Fälle von Urkundenfälschung festgestellt. Zunächst unterzogen Einsatzkräfte einen 54-jährigen algerischen Staatsangehörigen in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Erst nach mehrfacher Aufforderung händigte der Mann eine italienische Identitätskarte aus. Bei genauerer Überprüfung des Dokuments fielen den Beamten mehrere Unregelmäßigkeiten auf. Weitere Reisedokumente konnte der Mann nicht vorlegen, sodass der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise sowie der Urkundenfälschung besteht. In einer späteren Vernehmung räumte der Mann die Tat ein. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der 54-Jährige nach Österreich zurückgewiesen.
Nur wenige Stunden später stellten Beamte der Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A8 bei Grenzkontrollen einen weiteren Fall fest. Ein 51-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger wurde als Insasse eines Reisebusses kontrolliert. Er legte einen Reisepass sowie einen Arbeitsvertrag einer deutschen Firma vor, konnte jedoch keine weiteren Dokumente vorweisen. Im Rahmen der Einreisebefragung gab der Mann an, den Arbeitsvertrag von einem Dritten erhalten zu haben, um die Einreise nach Deutschland zu erleichtern. Zudem verfügte er nicht über ausreichende Barmittel für einen Aufenthalt im Schengenraum. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und er wurde kurz darauf nach Österreich zurückgewiesen.
Ebenfalls am Sonntag wurde an der Kontrollstelle auf der A8 ein Pkw einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Gegen einen 57-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der sich als Insasse im Fahrzeug befand, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wegen Urkundenfälschung vor. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
Im Rahmen der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Einreisezuges am Bahnhof Freilassing stellten Beamte der Bundespolizei am Freitag (16. Januar) einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, gegen den eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro konnte durch einen Bekannten beglichen werden, sodass der Mann seine Reise noch am selben Abend fortsetzen konnte.
Am Samstagabend (17. Januar) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei ebenfalls am Bahnhof Freilassing einen 40-jährigen Österreicher als Insassen eines grenzüberschreitenden Einreisezuges. Bei der Überprüfung seines österreichischen Reisepasses stellten die Beamten mehrere Unregelmäßigkeiten fest: Mehrere Seiten des Dokuments waren vollständig herausgetrennt, zudem war die Innenseite des Einbandes eigenhändig beschriftet. In der mitgeführten Umhängetasche des Mannes fanden die Beamten außerdem ein Butterflymesser. Der Umgang mit so einem Messer ist ausnahmslos verboten. Aufgrund des Verdachts eines Urkundendelikts sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der Mann zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei in Freilassing gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntag (18. Januar) wurden im Laufe des Tages weitere Fälle von Urkundenfälschung festgestellt. Zunächst unterzogen Einsatzkräfte einen 54-jährigen algerischen Staatsangehörigen in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Erst nach mehrfacher Aufforderung händigte der Mann eine italienische Identitätskarte aus. Bei genauerer Überprüfung des Dokuments fielen den Beamten mehrere Unregelmäßigkeiten auf. Weitere Reisedokumente konnte der Mann nicht vorlegen, sodass der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise sowie der Urkundenfälschung besteht. In einer späteren Vernehmung räumte der Mann die Tat ein. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der 54-Jährige nach Österreich zurückgewiesen.
Nur wenige Stunden später stellten Beamte der Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A8 bei Grenzkontrollen einen weiteren Fall fest. Ein 51-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger wurde als Insasse eines Reisebusses kontrolliert. Er legte einen Reisepass sowie einen Arbeitsvertrag einer deutschen Firma vor, konnte jedoch keine weiteren Dokumente vorweisen. Im Rahmen der Einreisebefragung gab der Mann an, den Arbeitsvertrag von einem Dritten erhalten zu haben, um die Einreise nach Deutschland zu erleichtern. Zudem verfügte er nicht über ausreichende Barmittel für einen Aufenthalt im Schengenraum. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und er wurde kurz darauf nach Österreich zurückgewiesen.
Ebenfalls am Sonntag wurde an der Kontrollstelle auf der A8 ein Pkw einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Gegen einen 57-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der sich als Insasse im Fahrzeug befand, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wegen Urkundenfälschung vor. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
Quelle: Bayern