Wochenendbilanz der Bundespolizeiinspektion Freilassing

© Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing stellten am vergangenen Wochenende (22. bis 24.
Freilassing (ots) - August) insgesamt 59 unerlaubte Einreisen fest. Zudem wurden drei Schleusungen aufgedeckt und 66 Fahndungstreffer erzielt, darunter auch 12 Haftbefehle.
Im Rahmen einer Kontrolle eines grenzüberschreitenden Einreisezuges am Bahnhof Freilassing am Freitag stießen Bundespolizisten auf einen Insassen, gegen den gleich mehrere Ausschreibungen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte nach dem Mann wegen Diebstahls. Eine verhängte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der 27-jährige Algerier nicht begleichen. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Diebstahls gegen ihn erlassen. Der Mann wurde einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Am Samstag traf es einen 28-jährigen Rumänen am Grenzübergang an der Bundesstraße B21. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach vorlag. Das Amtsgericht Bamberg hatte den Mann im Januar 2019 wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßt hatte, war der Rumäne in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Für den Fall einer Rückkehr nach Deutschland hatte das Gericht die Nachholung der Vollstreckung angeordnet. Die Bundespolizei verhaftete den Mann zur Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 352 Tagen und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Am Samstag konnten zudem ein 48-jähriger und ein 37-jähriger Bulgare ihre Reise nicht fortsetzen. Während beim 48-Jährigen bei der Überprüfung seiner Daten an der B21 ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde, stellten die Bundespolizisten bei einer Kontrolle an der BAB 8 bei dem 37-Jährigen fest, dass gegen diesen ein europäischer Haftbefehl mit der Zielrichtung einer Auslieferung in sein Herkunftsland vorlag. Auch diese beiden wurden in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag konnten die Bundespolizisten dann insgesamt drei Festnahmen durchführen. Zunächst betraf es am Morgen einen 35-jährigen Rumänen, der als Insasse eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der BAB 8 einer Einreisekontrolle unterzogen wurde. Dieser konnte die verhängte Geldstrafe von 5.400 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nicht begleichen. Im weiteren Verlauf des Sonntags wurden dann noch zwei Untersuchungshaftbefehle an der Kontrollstelle an der BAB 8 und am Bahnhof Freilassing vollstreckt. Ein 69-jähriger Serbe wurde an der Kontrollstelle überprüft. Dabei ergab sich ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Köln wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls. Am Bahnhof Freilassing wurde ein 34-jähriger Nordmazedonier, der als Insasse eines Einreisezuges einer Kontrolle unterzogen wurde, aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen festgenommen. Beide Männer wurden dem zuständigen Richter vorgeführt und, wie der Rumäne, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Im Rahmen einer Kontrolle eines grenzüberschreitenden Einreisezuges am Bahnhof Freilassing am Freitag stießen Bundespolizisten auf einen Insassen, gegen den gleich mehrere Ausschreibungen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte nach dem Mann wegen Diebstahls. Eine verhängte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der 27-jährige Algerier nicht begleichen. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Diebstahls gegen ihn erlassen. Der Mann wurde einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Am Samstag traf es einen 28-jährigen Rumänen am Grenzübergang an der Bundesstraße B21. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach vorlag. Das Amtsgericht Bamberg hatte den Mann im Januar 2019 wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßt hatte, war der Rumäne in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Für den Fall einer Rückkehr nach Deutschland hatte das Gericht die Nachholung der Vollstreckung angeordnet. Die Bundespolizei verhaftete den Mann zur Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 352 Tagen und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Am Samstag konnten zudem ein 48-jähriger und ein 37-jähriger Bulgare ihre Reise nicht fortsetzen. Während beim 48-Jährigen bei der Überprüfung seiner Daten an der B21 ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde, stellten die Bundespolizisten bei einer Kontrolle an der BAB 8 bei dem 37-Jährigen fest, dass gegen diesen ein europäischer Haftbefehl mit der Zielrichtung einer Auslieferung in sein Herkunftsland vorlag. Auch diese beiden wurden in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag konnten die Bundespolizisten dann insgesamt drei Festnahmen durchführen. Zunächst betraf es am Morgen einen 35-jährigen Rumänen, der als Insasse eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der BAB 8 einer Einreisekontrolle unterzogen wurde. Dieser konnte die verhängte Geldstrafe von 5.400 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nicht begleichen. Im weiteren Verlauf des Sonntags wurden dann noch zwei Untersuchungshaftbefehle an der Kontrollstelle an der BAB 8 und am Bahnhof Freilassing vollstreckt. Ein 69-jähriger Serbe wurde an der Kontrollstelle überprüft. Dabei ergab sich ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Köln wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls. Am Bahnhof Freilassing wurde ein 34-jähriger Nordmazedonier, der als Insasse eines Einreisezuges einer Kontrolle unterzogen wurde, aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen festgenommen. Beide Männer wurden dem zuständigen Richter vorgeführt und, wie der Rumäne, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Bayern