Zoll entdeckt acht Wochen alten Hundewelpen

© Foto: Hauptzollamt Augsburg - acht Wochen alter Hundewelpe
Foto: Hauptzollamt Augsburg - acht Wochen alter Hundewelpe
Einen acht Wochen alten Hundewelpen fanden Beamte des Hauptzollamts Augsburg kürzlich bei einer Kontrolle auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim.
Augsburg/Schwaben (ots) - Der
Welpe wurde zu früh von seiner Mutter getrennt. Die Besitzerin konnte keine zoll-
oder veterinärrechtlich notwendigen Dokumente vorlegen.
Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem
fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Transporter war von Rumänien
auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle stellten die Zöllner einen
Hundewelpen fest, der auf dem Schoß einer Passagierin saß. Laut ihrer Aussage
wäre der Welpe vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen.
Auch fehlten aufgrund des Alters ein Chip sowie eine Tollwutschutzimpfung. Der
hinzugezogene Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte den Welpen auf ca.
acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.
Der Sachverhalt wurde an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg abgegeben. Es
wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die
Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
Zusatzinformation:
Bei allen Tiertransporten, ob innergemeinschaftlich in der EU oder aus Drittländern,
müssen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die
Tollwutschutzimpfung kann frühestens mit 12 Wochen verabreicht werden. Ein
Transport kann erst 21 Tage nach erfolgter Impfung erfolgen.
Welpe wurde zu früh von seiner Mutter getrennt. Die Besitzerin konnte keine zoll-
oder veterinärrechtlich notwendigen Dokumente vorlegen.
Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem
fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Transporter war von Rumänien
auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle stellten die Zöllner einen
Hundewelpen fest, der auf dem Schoß einer Passagierin saß. Laut ihrer Aussage
wäre der Welpe vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen.
Auch fehlten aufgrund des Alters ein Chip sowie eine Tollwutschutzimpfung. Der
hinzugezogene Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte den Welpen auf ca.
acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.
Der Sachverhalt wurde an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg abgegeben. Es
wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die
Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
Zusatzinformation:
Bei allen Tiertransporten, ob innergemeinschaftlich in der EU oder aus Drittländern,
müssen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die
Tollwutschutzimpfung kann frühestens mit 12 Wochen verabreicht werden. Ein
Transport kann erst 21 Tage nach erfolgter Impfung erfolgen.
Quelle: Bayern