1388 - Polizeistreife stoppt Alkohol- und Drogenfahrt

Innenstadt - Bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (24./25.07.2025) war eine 27-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit in der Augsburger Innenstadt unterwegs.
Augsburg (ots) - Die Polizei stoppte die Fahrt.
Kurz vor Mitternacht teilten mehrere Zeugen bei der Polizei mit, dass ein Fahrzeug verbotswidrig über den Königsplatz in Richtung Moritzplatz fährt. Eine Polizeistreife konnte das betreffende Fahrzeug feststellen, als es mit teilweise über 100 km/h in der Innenstadt unterwegs war. Die Beamten hielten das Auto in der Sebastianstraße an und kontrollierten die 27-jährige Fahrerin. In der Mittelkonsole des Fahrzeugs fanden die Beamten dabei eine Flasche mit hochprozentigem Alkohol auf. Ein Atemalkoholtest bei der Frau ergab einen Wert von knapp einem Promille. Zudem ergaben sich Anzeichen, dass die Frau auch Drogen konsumiert haben könnte.
Die Fahrt war somit beendet und das Fahrzeug musste vor Ort abgestellt werden. Die Frau musste anschließend in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Kurz vor Mitternacht teilten mehrere Zeugen bei der Polizei mit, dass ein Fahrzeug verbotswidrig über den Königsplatz in Richtung Moritzplatz fährt. Eine Polizeistreife konnte das betreffende Fahrzeug feststellen, als es mit teilweise über 100 km/h in der Innenstadt unterwegs war. Die Beamten hielten das Auto in der Sebastianstraße an und kontrollierten die 27-jährige Fahrerin. In der Mittelkonsole des Fahrzeugs fanden die Beamten dabei eine Flasche mit hochprozentigem Alkohol auf. Ein Atemalkoholtest bei der Frau ergab einen Wert von knapp einem Promille. Zudem ergaben sich Anzeichen, dass die Frau auch Drogen konsumiert haben könnte.
Die Fahrt war somit beendet und das Fahrzeug musste vor Ort abgestellt werden. Die Frau musste anschließend in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Quelle: Bayern