Polizei stoppt zu schnellen E-Scooter-Fahrer
Innenstadt - Am Samstag (03.02.2026) stellte eine Polizeistreife einen E-Scooter fest, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Augsburg (ots) - Der Fahrer wurde kontrolliert und der E-Scooter sichergestellt.
Gegen 21:15 Uhr bemerkte eine Polizeistreife einen E-Scooter, der die Prinzregentenstraße befuhr. Bei einer Nachfahrt stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h fuhr.
Der Fahrer versuchte zunächst sich der Polizeikontrolle zu entziehen, konnte jedoch letztlich im Rahmen einer Fahndung in einer Tiefgarage angetroffen werden.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem E-Scooter um ein Leichtkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h handelt. Der 16-jährige Fahrer war jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem hatte er an den E-Scooter das Versicherungskennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht.
Der E-Scooter wurde sichergestellt und der 16-Jährige an seine Eltern übergeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, nach der Straßenverkehrsordnung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiterer Delikte.
Der 16-Jährige hat die deutsch/irakische Staatsangehörigkeit.
Gegen 21:15 Uhr bemerkte eine Polizeistreife einen E-Scooter, der die Prinzregentenstraße befuhr. Bei einer Nachfahrt stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h fuhr.
Der Fahrer versuchte zunächst sich der Polizeikontrolle zu entziehen, konnte jedoch letztlich im Rahmen einer Fahndung in einer Tiefgarage angetroffen werden.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem E-Scooter um ein Leichtkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h handelt. Der 16-jährige Fahrer war jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem hatte er an den E-Scooter das Versicherungskennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht.
Der E-Scooter wurde sichergestellt und der 16-Jährige an seine Eltern übergeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, nach der Straßenverkehrsordnung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiterer Delikte.
Der 16-Jährige hat die deutsch/irakische Staatsangehörigkeit.
Quelle: Bayern