Haftbefehl vollstreckt - Ermittlungsverfahren "Mülltransporte in die Tschechische Republik".

Die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf.
München Weiden i.d.OPf. (ots) - und das Zollfahndungsamt München führen derzeit Ermittlungen gegen Verantwortliche eines Abfallentsorgungsunternehmens mit Sitz in Weiden i.d.OPf., wobei die Betriebsstätte sich im Landkreis Schwandorf befindet. Auf die erste Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Weiden vom 10.04.2025 darf verwiesen werden.
Aufgrund weiterer umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der gegründeten gemeinsamen Ermittlungsgruppe zwischen der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und der zuständigen Kreisstaatsanwaltschaft in Bruntal/Tschechien konnten zusätzliche Beweismittel gesichert und durch das Zollfahndungsamt München ausgewertet werden.
Dabei hat sich der Tatverdacht gegen den Geschäftsführer bestätigt und verhärtet, so dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. ein Haftbefehl gegen die genannte Person beantragt und vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Weiden erlassen wurde. Der Haftbefehl wurde heute (21.08.2025) durch Kräfte des Zollfahndungsamtes München vollzogen und der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Dem ergangenen Haftbefehl gegen den Geschäftsführer liegt der Tatverdacht zugrunde, dass nach seiner Anweisung und seiner Anleitung seit dem Jahr 2022 in jedenfalls 21 Fällen sowohl gefährliche, als auch nicht gefährliche Abfälle ins europäische Ausland verbracht worden sein sollen, ohne dass dafür die hierfür notwendigen Genehmigungen und Notifizierungen durch die zuständige Fachbehörde, die Regierung der Oberpfalz, eingeholt worden sein sollen.
Weiter sollen unter Anleitung des Geschäftsführers zum einen hinsichtlich der Notifizierung, als auch hinsichtlich der Gefährlichkeit Abfälle bewusst und gewollt falsch eingestuft worden sein, um diese ohne Notifizierung ins Ausland verbringen zu können. Um gefährliche Abfälle oder vermischte Abfälle ins Ausland verbringen zu können bedarf es einer Notifizierung durch die zuständige Fachbehörde. Die in die Tschechische Republik verbrachten Abfallstoffe sollen ein Gemisch von Fiberglas, Gummi und Metallen sowie anderen Materialen, Glasfaserresten aus Windkraftpropellern und Flugzeugteilen, diversen Kunststoffen, Metallen, Holz, Papier, Keramik, Steine, Elektro- und Elektronikschrott enthalten haben.
Zudem sollen unter Anweisung des Geschäftsführers angelieferte Abfälle in Form von Batterien unter Nichteinhaltung der notwendigen Prüfkriterien von Abfällen in sog. Produkte umgewandelt worden sein und diese vorgegebenen Produkte, bei denen es sich tatsächlich um Abfälle gehandelt haben soll, sodann ins europäische Ausland gebracht worden sein.
Damit hat die deutsch-tschechische Zusammenarbeit weitere positive Ermittlungsergebnisse erbracht, welche letztlich auch in den ergangenen Haftbefehl mündeten.
Aufgrund weiterer umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der gegründeten gemeinsamen Ermittlungsgruppe zwischen der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und der zuständigen Kreisstaatsanwaltschaft in Bruntal/Tschechien konnten zusätzliche Beweismittel gesichert und durch das Zollfahndungsamt München ausgewertet werden.
Dabei hat sich der Tatverdacht gegen den Geschäftsführer bestätigt und verhärtet, so dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. ein Haftbefehl gegen die genannte Person beantragt und vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Weiden erlassen wurde. Der Haftbefehl wurde heute (21.08.2025) durch Kräfte des Zollfahndungsamtes München vollzogen und der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Dem ergangenen Haftbefehl gegen den Geschäftsführer liegt der Tatverdacht zugrunde, dass nach seiner Anweisung und seiner Anleitung seit dem Jahr 2022 in jedenfalls 21 Fällen sowohl gefährliche, als auch nicht gefährliche Abfälle ins europäische Ausland verbracht worden sein sollen, ohne dass dafür die hierfür notwendigen Genehmigungen und Notifizierungen durch die zuständige Fachbehörde, die Regierung der Oberpfalz, eingeholt worden sein sollen.
Weiter sollen unter Anleitung des Geschäftsführers zum einen hinsichtlich der Notifizierung, als auch hinsichtlich der Gefährlichkeit Abfälle bewusst und gewollt falsch eingestuft worden sein, um diese ohne Notifizierung ins Ausland verbringen zu können. Um gefährliche Abfälle oder vermischte Abfälle ins Ausland verbringen zu können bedarf es einer Notifizierung durch die zuständige Fachbehörde. Die in die Tschechische Republik verbrachten Abfallstoffe sollen ein Gemisch von Fiberglas, Gummi und Metallen sowie anderen Materialen, Glasfaserresten aus Windkraftpropellern und Flugzeugteilen, diversen Kunststoffen, Metallen, Holz, Papier, Keramik, Steine, Elektro- und Elektronikschrott enthalten haben.
Zudem sollen unter Anweisung des Geschäftsführers angelieferte Abfälle in Form von Batterien unter Nichteinhaltung der notwendigen Prüfkriterien von Abfällen in sog. Produkte umgewandelt worden sein und diese vorgegebenen Produkte, bei denen es sich tatsächlich um Abfälle gehandelt haben soll, sodann ins europäische Ausland gebracht worden sein.
Damit hat die deutsch-tschechische Zusammenarbeit weitere positive Ermittlungsergebnisse erbracht, welche letztlich auch in den ergangenen Haftbefehl mündeten.
Quelle: Bayern