Mit getarntem Elektroschocker ins Flugzeug? - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
© Den als Taschenlampe getarnten Elektroschocker hatte ein 70-jähriger Passagier in seinem Handgepäck dabei.
Den als Taschenlampe getarnten Elektroschocker hatte ein 70-jähriger Passagier in seinem Handgepäck dabei.
Flughafen Bremen, 10.12.2025 / 19:30 Uhr Erneut hat das Luftsicherheitskontrollpersonal am Mittwochabend am Bremer Flughafen einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker im Handgepäck eines 70-jährigen Fluggastes gefunden.
Bremen (ots) - Der Kontrollstellenführer der Bundespolizei wurde hinzugezogen und bestätigte, dass es sich dabei um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt.
Gegenüber dem Beamten gab der Mann aus Bremen an, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Elektroschocker nicht nur um eine handelsübliche Taschenlampe gehandelt habe. Ob dies lediglich eine Ausrede war oder nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Den 70-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Den getarnten Elektroschocker stellte der Bundespolizist sicher. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte der Bremer seine Reise nach London fortsetzen.
Gegenüber dem Beamten gab der Mann aus Bremen an, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Elektroschocker nicht nur um eine handelsübliche Taschenlampe gehandelt habe. Ob dies lediglich eine Ausrede war oder nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Den 70-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Den getarnten Elektroschocker stellte der Bundespolizist sicher. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte der Bremer seine Reise nach London fortsetzen.
Quelle: Bremen