Wegen Drogenbesitzes verhaftet Bundespolizei 32-Jährigen am Hauptbahnhof

© Bundespolizei Bremen, Symbolfoto am Hbf. aus 2025
Bundespolizei Bremen, Symbolfoto am Hbf. aus 2025
Bremen, Hauptbahnhof, 20.07.2025 / 03:11 Uhr
Bremen (ots) - Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 32-jährigen Mann am Bremer Hauptbahnhof.
Der Mann war verdächtigt verbotenes Rauschgift konsumiert zu haben. Identitätspapiere führte er nicht mit, doch seine Angaben ließen sich im Fahndungssystem schnell als richtig verifizieren: Der Mann war bereits polizeibekannt und wurde obendrein per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Sein Vergehen war der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und er hatte 724,50 Euro zu zahlen. Da ihm dies nicht möglich war, muss der iranische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Deutschland die nächsten drei Wochen voraussichtlich in der JVA verbringen.
Obendrein stellten die Bundespolizisten auch noch fest, dass der Mann ein Reizstoffspray in der Waffenverbotszone mitführte und sich derzeit ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet eingeleitet.
Der Mann war verdächtigt verbotenes Rauschgift konsumiert zu haben. Identitätspapiere führte er nicht mit, doch seine Angaben ließen sich im Fahndungssystem schnell als richtig verifizieren: Der Mann war bereits polizeibekannt und wurde obendrein per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Sein Vergehen war der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und er hatte 724,50 Euro zu zahlen. Da ihm dies nicht möglich war, muss der iranische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Deutschland die nächsten drei Wochen voraussichtlich in der JVA verbringen.
Obendrein stellten die Bundespolizisten auch noch fest, dass der Mann ein Reizstoffspray in der Waffenverbotszone mitführte und sich derzeit ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet eingeleitet.
Quelle: Bremen