Zu zweit mit E-Scooter über rote Ampeln: Bußgeld droht

Zwei Männer auf einem E-Scooter erweckten am Montag, 18. August, gegen 18 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streifenwagenbesatzung in Bremerhaven-Mitte.
Bremerhaven (ots) - Die Beamten folgten dem Elektrokleinstfahrzeug durch die Pestalozzistraße und sahen, wie der E-Scooter an der Kreuzung zur Wiener Straße über eine Rotlicht zeigende Ampel fuhr. Kurz darauf überquerte der E-Scooter mit den beiden Männern auch noch die Kreuzung Pestalozzistraße/Dresdener Straße über eine rote Ampel.
Nunmehr unterzogen die Polizeibeamten den E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle. Sie warfen dem Fahrer die Rotlichtverstöße und die ordnungswidrige Personenbeförderung vor, was ein Gesamtbußgeld von mindestens knapp 100 Euro nach sich ziehen dürfte. Darüber hinaus untersagten die Polizisten den 28 und 25 Jahre alten Männern die Weiterfahrt zu zweit.
Hierzu die Hinweise Ihrer Polizei:
Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?
- Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder
Einzelbetriebserlaubnis.
- Mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten
am Fahrzeug angebracht wird. Es besteht somit eine
Versicherungspflicht.
- Der Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und
eine Klingel verfügen.
- Straßenzulassung gemäß StVZO
Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen?
- Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt
sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.
Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist tabu.
Wo darf mit einem Elektrokleinstfahrzeug gefahren werden? Welche Regeln müssen beachtet werden?
- Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
- E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern
nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege und
Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
- Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person zur Zeit benutzt
werden.
- Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander
fahren.
- Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben
oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen.
- Es darf nicht freihändig gefahren werden.
- E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder.
Was muss sonst noch beachtet werden?
- Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es
schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten-
oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt die Betriebserlaubnis
- Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können
schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt
ausdrücklich das Tragen eines Helmes!
- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist
während der Fahrt verboten.
Verstöße ziehen Verwarn- oder Bußgelder nach sich. Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter können auch Punkte im Verkehrseignungsregister und Fahrverbote nach sich ziehen.
Nunmehr unterzogen die Polizeibeamten den E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle. Sie warfen dem Fahrer die Rotlichtverstöße und die ordnungswidrige Personenbeförderung vor, was ein Gesamtbußgeld von mindestens knapp 100 Euro nach sich ziehen dürfte. Darüber hinaus untersagten die Polizisten den 28 und 25 Jahre alten Männern die Weiterfahrt zu zweit.
Hierzu die Hinweise Ihrer Polizei:
Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?
- Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder
Einzelbetriebserlaubnis.
- Mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten
am Fahrzeug angebracht wird. Es besteht somit eine
Versicherungspflicht.
- Der Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und
eine Klingel verfügen.
- Straßenzulassung gemäß StVZO
Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen?
- Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt
sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.
Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist tabu.
Wo darf mit einem Elektrokleinstfahrzeug gefahren werden? Welche Regeln müssen beachtet werden?
- Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
- E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern
nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege und
Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
- Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person zur Zeit benutzt
werden.
- Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander
fahren.
- Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben
oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen.
- Es darf nicht freihändig gefahren werden.
- E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder.
Was muss sonst noch beachtet werden?
- Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es
schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten-
oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt die Betriebserlaubnis
- Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können
schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt
ausdrücklich das Tragen eines Helmes!
- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist
während der Fahrt verboten.
Verstöße ziehen Verwarn- oder Bußgelder nach sich. Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter können auch Punkte im Verkehrseignungsregister und Fahrverbote nach sich ziehen.
Quelle: Bremen