Ingewahrsamnahme 2/2: Betrunkener Mann weigert sich Restaurant zu verlassen - Gewahrsamnahme durch Bundespolizei
Nach derzeitigem Stand soll am 01.01.2026 gegen 18:30 Uhr ein Mann (Alter: 36 Jahre) sich geweigert haben im Hamburger Hauptbahnhof in der Wandelhalle ein Restaurant zu verlassen.
Hamburg (ots) - Zudem soll er durch sein aggressives Verhalten den Betriebsablauf im Restaurant behindert und sowohl Mitarbeitende als auch Gäste gestört haben. Sicherheitsdienstmitarbeiter teilten diesen Sachverhalt der Bundespolizeiinspektion Hamburg mit.
Umgehend wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei angefordert und erreichten den Einsatzort.
Mehrere Gäste des Restaurants gaben vor Ort an, dass sie sich erheblich belästigt fühlten von der offensichtlich stark alkoholisierten Person. Da die Identitätsfeststellung des Mannes vor Ort nicht möglich war und er sich auch gegenüber der Bundespolizeistreife aggressiv verhielt, wurde er in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt.
Im Bundespolizeirevier konnte die Identität des spanischen Staatsangehörigen zweifelsfrei festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 2.97 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass der Mann bis 23:07 Uhr ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung in der Bundespolizeiwache erhielt.
WL
Umgehend wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei angefordert und erreichten den Einsatzort.
Mehrere Gäste des Restaurants gaben vor Ort an, dass sie sich erheblich belästigt fühlten von der offensichtlich stark alkoholisierten Person. Da die Identitätsfeststellung des Mannes vor Ort nicht möglich war und er sich auch gegenüber der Bundespolizeistreife aggressiv verhielt, wurde er in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt.
Im Bundespolizeirevier konnte die Identität des spanischen Staatsangehörigen zweifelsfrei festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 2.97 Promille.
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass der Mann bis 23:07 Uhr ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung in der Bundespolizeiwache erhielt.
WL
Quelle: Hamburg