Mutmaßlicher "Männermagazin - Dieb" äußert vor Bundespolizisten verfassungsfeindliche Parole-
© Eine Streife der Bundespolizei in der Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof-
Symbolfoto: Bundespolizei-
Eine Streife der Bundespolizei in der Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof-
Symbolfoto: Bundespolizei-
Am 17.11.2025 gegen 05.00 Uhr soll ein Mann (m.57) in einem Presse- und Buchgeschäft in der Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof zwei sogenannte "Männermagazine" im Wert von über 20,00 Euro entwendet haben.
Hamburg (ots) - "Angestellte des Geschäfts sollen den "Kunden" beobachtet haben, wie dieser die Hochglanzmagazine unter der Jacke in seinem Hosenbund verstaute"
Anschließend wollte der deutsche Staatsangehörige das Geschäft nach Passieren der Kassenzone ohne die Ware zu bezahlen verlassen.
Bereits angeforderte Bundespolizisten konnten die zuvor entwendeten Magazine im Hosenbund auffinden und einem Angestellten des Geschäfts wieder übergeben.
"Während der Überprüfung der Personaldaten äußerte der Beschuldigte plötzlich und ohne erkennbare Veranlassung lautstark "Heil Hitler" gegenüber dem eingesetzten Streifenteam der Bundespolizei."
Gegen den Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Diebstahl sowie Verdacht auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a (1) StGB) eingeleitet.
Zuständigkeitshalber übernimmt das LKA der Polizei Hamburg die weiteren Ermittlungen gem. § 86a (1) StGB.
"RC"
Anschließend wollte der deutsche Staatsangehörige das Geschäft nach Passieren der Kassenzone ohne die Ware zu bezahlen verlassen.
Bereits angeforderte Bundespolizisten konnten die zuvor entwendeten Magazine im Hosenbund auffinden und einem Angestellten des Geschäfts wieder übergeben.
"Während der Überprüfung der Personaldaten äußerte der Beschuldigte plötzlich und ohne erkennbare Veranlassung lautstark "Heil Hitler" gegenüber dem eingesetzten Streifenteam der Bundespolizei."
Gegen den Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Diebstahl sowie Verdacht auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a (1) StGB) eingeleitet.
Zuständigkeitshalber übernimmt das LKA der Polizei Hamburg die weiteren Ermittlungen gem. § 86a (1) StGB.
"RC"
Quelle: Hamburg