Personenunfall im Hamburger Hauptbahnhof
Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 16.11.2025 gegen 02:45 Uhr zu einem Personenunfall am Gleis 3 des Hamburger Hauptbahnhofes gekommen sein.
Hamburg (ots) - Demnach soll ein 45-jähriger Mann ohne Fremdeinwirkung torkelnd vom Bahnsteig ins Gleis 3 gefallen sein. Wenige Sekunden danach fuhr eine S-Bahn der Linie S3 in Richtung Bahnhof Wilhelmsburg auf Gleis 3 ein und überrollte die Person.
Aufmerksame Bahnreisende erkannten die Gefahrenlage und versuchten den Triebfahrzeugführer der einfahrenden S-Bahn mit Armbewegungen auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Der Unfall konnte jedoch nicht verhindert werden.
Die Bahnreisenden meldeten umgehend den Sachverhalt und lösten somit die Rettungskette aus. Die Zeugen verblieben vor Ort bei der Person bis zum Eintreffen der Bundespolizei und betreuten sie durch Sprechen.
Alarmierte Kräfte der Bundespolizei und der Feuerwehr erreichten den Einsatzort.
In der Folge wurden durch die Bundespolizei die betroffene S-Bahn sowie der Bahnsteig zu den Gleisen 3 und 4 geräumt und abgesperrt.
Bundespolizisten konnten den deutschen Staatsangehörigen zwischen S-Bahn und Bahnsteig liegend antreffen. Er war ansprechbar, konnte sich jedoch nicht selbstständig befreien. Die in der Zwischenzeit eingetroffene Feuerwehr konnte die Person durch Zurückschieben der S-Bahn befreien und auf den Bahnsteig verbringen. Der gerettete Mann wurde mit Verletzungen (u.a. Armbruch) in ein Krankenhaus eingeliefert. Weitere Angaben zu den Verletzungen kann die Bundespolizei nicht machen.
Der Triebfahrzeugführer wurde durch die Bundespolizei betreut und anschließend an den Notfallmanager übergeben. Auf dem Bahnsteig konnten durch die Bundespolizei mehrere Zeugen festgestellt und betreut werden.
Nach Auswertung der Zeugenbefragungen und der gespeicherten Videoaufnahmen entsprechender Überwachungskameras kann ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden. Hinweise auf einen Suizidversuch liegen nicht vor.
Gegen 03:35 Uhr wurden die Einsatzmaßnahmen am Bahnsteig beendet und die Unfallstelle an den Notfallmanager der S-Bahn übergeben.
Hinweise:
Zu den Verspätungen und Ausfällen bei der S-Bahn kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Videoaufnahmen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
WL
Aufmerksame Bahnreisende erkannten die Gefahrenlage und versuchten den Triebfahrzeugführer der einfahrenden S-Bahn mit Armbewegungen auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Der Unfall konnte jedoch nicht verhindert werden.
Die Bahnreisenden meldeten umgehend den Sachverhalt und lösten somit die Rettungskette aus. Die Zeugen verblieben vor Ort bei der Person bis zum Eintreffen der Bundespolizei und betreuten sie durch Sprechen.
Alarmierte Kräfte der Bundespolizei und der Feuerwehr erreichten den Einsatzort.
In der Folge wurden durch die Bundespolizei die betroffene S-Bahn sowie der Bahnsteig zu den Gleisen 3 und 4 geräumt und abgesperrt.
Bundespolizisten konnten den deutschen Staatsangehörigen zwischen S-Bahn und Bahnsteig liegend antreffen. Er war ansprechbar, konnte sich jedoch nicht selbstständig befreien. Die in der Zwischenzeit eingetroffene Feuerwehr konnte die Person durch Zurückschieben der S-Bahn befreien und auf den Bahnsteig verbringen. Der gerettete Mann wurde mit Verletzungen (u.a. Armbruch) in ein Krankenhaus eingeliefert. Weitere Angaben zu den Verletzungen kann die Bundespolizei nicht machen.
Der Triebfahrzeugführer wurde durch die Bundespolizei betreut und anschließend an den Notfallmanager übergeben. Auf dem Bahnsteig konnten durch die Bundespolizei mehrere Zeugen festgestellt und betreut werden.
Nach Auswertung der Zeugenbefragungen und der gespeicherten Videoaufnahmen entsprechender Überwachungskameras kann ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden. Hinweise auf einen Suizidversuch liegen nicht vor.
Gegen 03:35 Uhr wurden die Einsatzmaßnahmen am Bahnsteig beendet und die Unfallstelle an den Notfallmanager der S-Bahn übergeben.
Hinweise:
Zu den Verspätungen und Ausfällen bei der S-Bahn kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Videoaufnahmen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
WL
Quelle: Hamburg