260119-1. Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - Polizei zieht betrunkenen Raser aus dem Verkehr
Tatzeit: 17.01.2026, 22:44 Uhr Tatort: Hamburg-Rothenburgsort, Ausschläger Allee
Hamburg (ots) - Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Dienstgruppe Autoposer hat am Samstagabend einen 32-jährigen Autofahrer im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort gestoppt, der seinen Pkw grob verkehrswidrig und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geführt hatte.
Die zivile ProViDa-Besatzung (Proof Video Data) der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) befand sich auf der Billhorner Brückenstraße, als ihr ein VW Golf auffiel, der mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südliche Richtung fuhr. Im Bereich der Neuen Elbbrücke dokumentierten die Beamtinnen und Beamten bei vorgeschriebenen 50 km/h eine Geschwindigkeit von circa 120 km/h und beobachteten, wie der Fahrer kurz vor der Autobahn (BAB 255) in Höhe der Anschlussstelle (AS) Veddel den Verzögerungsstreifen nutzte, um andere Fahrzeuge rechts zu überholen. Hierbei scherte der Fahrer bei gleichbleibender Geschwindigkeit in riskanter und rücksichtsloser Fahrweise erst im letzten Moment zurück auf die Fahrspur in Richtung Süden. Im weiteren Verlauf beobachteten die Einsatzkräfte, wie der Fahrer seinen VW maximal beschleunigte und stellten in der Spitze eine Geschwindigkeit von etwa 180 km/h fest. Aufgrund einer Baustelle ist die Höchstgeschwindigkeit dort auf 60 km/h begrenzt. Auch im weiteren Verlauf der Fahrt über die Autobahn 1 (BAB 1) in Richtung Norden fiel der Raser mehrfach durch verbotswidriges Überholen auf dem rechten Fahrstreifen sowie durch weitere Geschwindigkeitsverstöße auf.
Nachdem der Fahrer an der AS Moorfleet abgefahren war, hielten die Einsatzkräfte ihn in der Ausschläger Allee an und leiteten aufgrund des festgestellten Fahrverhaltens ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Durchführung eines unerlaubten Straßenrennens als Alleinfahrer ein. Bei der Kontrolle stellten sie darüber hinaus fest, dass dem 32-jährigen Bulgaren bereits 2018 seine Fahrerlaubnis entzogen worden war und er mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol gefahren war. Ein freiwilliger Alkotest ergab einen Wert von 1,49 Promille. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an, stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und untersagten dem Mann die Weiterfahrt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die VD 3 geführt und dauern an.
Schl.
Rückfragen der Medien bitte an:
Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Die zivile ProViDa-Besatzung (Proof Video Data) der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) befand sich auf der Billhorner Brückenstraße, als ihr ein VW Golf auffiel, der mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südliche Richtung fuhr. Im Bereich der Neuen Elbbrücke dokumentierten die Beamtinnen und Beamten bei vorgeschriebenen 50 km/h eine Geschwindigkeit von circa 120 km/h und beobachteten, wie der Fahrer kurz vor der Autobahn (BAB 255) in Höhe der Anschlussstelle (AS) Veddel den Verzögerungsstreifen nutzte, um andere Fahrzeuge rechts zu überholen. Hierbei scherte der Fahrer bei gleichbleibender Geschwindigkeit in riskanter und rücksichtsloser Fahrweise erst im letzten Moment zurück auf die Fahrspur in Richtung Süden. Im weiteren Verlauf beobachteten die Einsatzkräfte, wie der Fahrer seinen VW maximal beschleunigte und stellten in der Spitze eine Geschwindigkeit von etwa 180 km/h fest. Aufgrund einer Baustelle ist die Höchstgeschwindigkeit dort auf 60 km/h begrenzt. Auch im weiteren Verlauf der Fahrt über die Autobahn 1 (BAB 1) in Richtung Norden fiel der Raser mehrfach durch verbotswidriges Überholen auf dem rechten Fahrstreifen sowie durch weitere Geschwindigkeitsverstöße auf.
Nachdem der Fahrer an der AS Moorfleet abgefahren war, hielten die Einsatzkräfte ihn in der Ausschläger Allee an und leiteten aufgrund des festgestellten Fahrverhaltens ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Durchführung eines unerlaubten Straßenrennens als Alleinfahrer ein. Bei der Kontrolle stellten sie darüber hinaus fest, dass dem 32-jährigen Bulgaren bereits 2018 seine Fahrerlaubnis entzogen worden war und er mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol gefahren war. Ein freiwilliger Alkotest ergab einen Wert von 1,49 Promille. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an, stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und untersagten dem Mann die Weiterfahrt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die VD 3 geführt und dauern an.
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Quelle: Hamburg