Darmstadt: 24-Jähriger wegen mehrfachen schweren Diebstahls in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Darmstadt (ots) - Eine Streife des 1. Polizeireviers konnte am Sonntagabend (17.8.) einen Tatverdächtigen vorläufig festnehmen, der für mehrere schwere Diebstähle sowohl von Fahrrädern, als auch von E-Scootern infrage kommt.
Gegen 22.20 Uhr meldeten Zeugen, dass in der Roßdörfer Straße versucht werde, ein Fahrradschloss "aufzuflexen". Durch eine unverzüglich eingeleitete Fahndung konnte die Streife in der Parallelstraße, der Soderstraße, einen 24 Jahre alten Tatverdächtigen vorläufig festnehmen.
Der junge Mann war in letzter Zeit mehrfach als Verdächtiger wegen Diebstählen aufgefallen. Zudem fanden die Beamten bei seiner Durchsuchung Werkzeug, welches zum Aufbruch von Fahrradschlössern geeignet ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Darmstadt am Montag (18.8.) einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 24-jährigen, der den Vorwurf von fünf schweren Diebstählen seit Ende Juni 2025 umfasst. Der Vollzug der Untersuchungshaft wurde von dem Ermittlungsrichter angeordnet, woraufhin der junge Mann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.
Gegen 22.20 Uhr meldeten Zeugen, dass in der Roßdörfer Straße versucht werde, ein Fahrradschloss "aufzuflexen". Durch eine unverzüglich eingeleitete Fahndung konnte die Streife in der Parallelstraße, der Soderstraße, einen 24 Jahre alten Tatverdächtigen vorläufig festnehmen.
Der junge Mann war in letzter Zeit mehrfach als Verdächtiger wegen Diebstählen aufgefallen. Zudem fanden die Beamten bei seiner Durchsuchung Werkzeug, welches zum Aufbruch von Fahrradschlössern geeignet ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Darmstadt am Montag (18.8.) einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 24-jährigen, der den Vorwurf von fünf schweren Diebstählen seit Ende Juni 2025 umfasst. Der Vollzug der Untersuchungshaft wurde von dem Ermittlungsrichter angeordnet, woraufhin der junge Mann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.
Quelle: Hessen