Darmstadt: Sprinter überladen/Polizei untersagt Weiterfahrt

Am Montagabend (01.09.) fiel einer Streife der Verkehrsinspektion Südhessen auf der A 5 ein osteuropäischer Lastwagen der Sprinterklasse mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf.
Darmstadt (ots) - Eine Verwiegung des Fahrzeugs des 34 Jahre alten Fahrers ergab später ein tatsächliches Gesamtgewicht von 6300 Kilogramm. Weiterhin führte der 34-Jährige keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten mit. Daraufhin wurde die Weiterfahrt von der Polizei untersagt und eine entsprechende Umladung angeordnet.
Am Dienstag (02.09.) schickte das Unternehmen ein Ersatzfahrzeug. Im Anschluss wurde der entladene Sprinter erneut verwogen. Das Leergewicht, ohne Fahrer, betrug nun 3590 Kilogramm. Der 34-Jährige brachte nochmals 100 Kilo auf die Waage. Somit war bereits das leere Fahrzeug schwerer als zulässig. Eine ordnungsgemäße Zulassung als 3,5 - Tonner war somit gar nicht möglich. Die Kennzeichen wurden entfernt und der Fall wurde an die Zulassungsstelle in Darmstadt übergeben. Das Fahrzeug muss nun eine erneute Zulassung durchlaufen, wenn der vorschriftsmäßige Zustand wieder hergestellt worden ist. Vorher darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Immer wieder fallen der Polizei diese abgelasteten Fahrzeuge im Straßenverkehr bei Kontrollen auf. Überladungsverstöße werden von den
Unternehmen hierbei billigend in Kauf genommen. Der Fahrer trat den Weg in sein Heimatland schlussendlich mit der Bahn an. Das Unternehmen und den 34-Jährigen erwarten nun Bußgelder in vierstelliger Höhe.
Am Dienstag (02.09.) schickte das Unternehmen ein Ersatzfahrzeug. Im Anschluss wurde der entladene Sprinter erneut verwogen. Das Leergewicht, ohne Fahrer, betrug nun 3590 Kilogramm. Der 34-Jährige brachte nochmals 100 Kilo auf die Waage. Somit war bereits das leere Fahrzeug schwerer als zulässig. Eine ordnungsgemäße Zulassung als 3,5 - Tonner war somit gar nicht möglich. Die Kennzeichen wurden entfernt und der Fall wurde an die Zulassungsstelle in Darmstadt übergeben. Das Fahrzeug muss nun eine erneute Zulassung durchlaufen, wenn der vorschriftsmäßige Zustand wieder hergestellt worden ist. Vorher darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Immer wieder fallen der Polizei diese abgelasteten Fahrzeuge im Straßenverkehr bei Kontrollen auf. Überladungsverstöße werden von den
Unternehmen hierbei billigend in Kauf genommen. Der Fahrer trat den Weg in sein Heimatland schlussendlich mit der Bahn an. Das Unternehmen und den 34-Jährigen erwarten nun Bußgelder in vierstelliger Höhe.
Quelle: Hessen