Kelsterbach: Angeblich "Rauchmelder überprüfen"/Krimineller bestiehlt Seniorin - Verhaltenstipps der Polizei

Unter dem Vorwand die Rauchmelder in der Wohnung kontrollieren zu müssen, verschaffte sich ein Krimineller am Samstagvormittag (30.08.), gegen 10.30 Uhr, Zugang in die Räumlichkeiten einer Seniorin in einem Wohnhaus in der Weingärtenstraße.
Kelsterbach (ots) - Während der Unbekannte die Frau ablenkte, entwendete er einen Geldbeutel samt Bargeld. Der falsche Handwerker ist 1,65 Meter groß, etwa 55 Jahre alt, mit normaler Statur und grauen Haaren. Er trug eine weite, lange graue Hose, eine grün-graue Jacke und möglicherweise Arbeiterschuhe.
Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim (Kommissariat 21/22) unter der Rufnummer 06142/6960 zu melden.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens warnt die Polizei vor falschen Handwerkern und rät: Lassen sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben. Bitten Sie gegebenenfalls darum, vor der Wohnungstür zu warten, bis Sie sich mit einer Vertrauensperson, zum Beispiel einem Nachbarn oder Angehörigen, beraten haben. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu alarmieren. Die Beamten können schnell erkennen, ob es sich um Kriminelle handelt.
Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim (Kommissariat 21/22) unter der Rufnummer 06142/6960 zu melden.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens warnt die Polizei vor falschen Handwerkern und rät: Lassen sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben. Bitten Sie gegebenenfalls darum, vor der Wohnungstür zu warten, bis Sie sich mit einer Vertrauensperson, zum Beispiel einem Nachbarn oder Angehörigen, beraten haben. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu alarmieren. Die Beamten können schnell erkennen, ob es sich um Kriminelle handelt.
Quelle: Hessen