Mörfelden-Walldorf/Weiterstadt: Polizei untersagt zweimal die Weiterfahrt

Gleich zwei Sondertransporte gerieten am Dienstag (26.08.) in den Fokus einer Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen.
Mörfelden-Walldorf/Weiterstadt (ots) - Kurz vor 9.00 Uhr stoppten die Beamten auf der A 5 bei Mörfelden-Walldorf eine Fahrzeugkombination. Mit dem Gespann sollte eine fabrikneue Elektrosattelzugmaschine in die Niederlande befördert werden. Das Gefährt stand auf dem Lastwagen. Schnell war klar, dass der Lkw mit der Ladung rechnerisch mit 14 Prozent deutlich überladen war. Die Ladungssicherung entsprach in keinster Weise gültigen Bestimmungen. Dem 60 Jahre alten Fahrer musste die Weiterfahrt
von der Polizei an Ort und Stelle untersagt werden. Die Elektrosattelzugmaschine musste vor der Weiterfahrt auf eine geeignete Möglichkeit umgeladen werden.
Zur Sicherung der möglichen gewinnabschöpfenden Maßnahme gegen das
Transportunternehmen wurden von der Spedition über 2000 Euro erhoben. Der Fahrer, der verantwortliche Verlader sowie der Verantwortliche der Spedition müssen mit Bußgeldbescheiden rechnen.
Gegen 12.30 Uhr fiel den Ordnungshütern anschließend ein mit einem
Umschlagbagger beladener Großraum-/Schwertransporter auf der gleichen Autobahn bei Weiterstadt auf. Ein Begleitfahrzeug zur Absicherung nach hinten war nicht im Einsatz. Der 30 Tonnen schwere Bagger sollte nach Belgien befördert werden. Für die komplette Fahrstrecke besaß das Transportunternehmen aber keine gültige Erlaubnis. Die Lastverteilung der Ladung war zudem mangelhaft, so dass die
Achslasten und das Gesamtgewicht der eingesetzten Sattelzugmaschine deutlich überschritten waren. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Es wurde zudem ebenfalls eine gewinnabschöpfende Maßnahme durch die Polizei eingeleitet. Der Unternehmer musste vorab 2500 Euro entrichten. Es drohen weiterhin Bußgelder und Punkte in Flensburg.
von der Polizei an Ort und Stelle untersagt werden. Die Elektrosattelzugmaschine musste vor der Weiterfahrt auf eine geeignete Möglichkeit umgeladen werden.
Zur Sicherung der möglichen gewinnabschöpfenden Maßnahme gegen das
Transportunternehmen wurden von der Spedition über 2000 Euro erhoben. Der Fahrer, der verantwortliche Verlader sowie der Verantwortliche der Spedition müssen mit Bußgeldbescheiden rechnen.
Gegen 12.30 Uhr fiel den Ordnungshütern anschließend ein mit einem
Umschlagbagger beladener Großraum-/Schwertransporter auf der gleichen Autobahn bei Weiterstadt auf. Ein Begleitfahrzeug zur Absicherung nach hinten war nicht im Einsatz. Der 30 Tonnen schwere Bagger sollte nach Belgien befördert werden. Für die komplette Fahrstrecke besaß das Transportunternehmen aber keine gültige Erlaubnis. Die Lastverteilung der Ladung war zudem mangelhaft, so dass die
Achslasten und das Gesamtgewicht der eingesetzten Sattelzugmaschine deutlich überschritten waren. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Es wurde zudem ebenfalls eine gewinnabschöpfende Maßnahme durch die Polizei eingeleitet. Der Unternehmer musste vorab 2500 Euro entrichten. Es drohen weiterhin Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Quelle: Hessen