Aggressiver 31-Jähriger greift Helfer an: Stadtpolizisten verletzt und Rettungswagen beschädigt

Kassel-Nord: Zu einem ursprünglichen Rettungseinsatz, der zwei verletzte Stadtpolizisten und Beschädigungen in einem Rettungswagen durch den vermeintlichen Patienten zur Folge hatte, wurden Beamte des Polizeireviers Mitte in der vergangenen Nacht gegen 00:30 Uhr in die Moritzstraße in Kassel gerufen.
Kassel (ots) - Wie die Angestellten der Stadtpolizei den Beamten berichteten, waren sie bei einer nächtlichen Streifenfahrt auf den reglos auf der Straße liegenden Mann aufmerksam geworden. Bis die bereits durch Passanten verständigten Rettungskräfte vor Ort eintrafen, leistete die Streife zunächst Erste Hilfe. Als der mutmaßlich behandlungsbedürftige 31-Jährige auf einer Trage in den hinzugeeilten Rettungswagen gebracht wurde, soll er sich zunehmend aggressiv verhalten und schließlich um sich geschlagen sowie getreten haben. Darüber hinaus habe er die Helfer mit dem Tode bedroht und auf Übelste beleidigt. Zwei Stadtpolizisten wurden durch die Angriffe leicht verletzt und mussten anschließend im Krankenhaus behandelt werden, während ihre Kollegin durch einen Tritt gegen den Oberkörper getroffen wurde, aber dank ihrer Schutzweste unverletzt blieb. Zudem soll der 31-Jährige durch sein renitentes Verhalten einen Sitz im Rettungswagen, ein Puls- und ein Blutdruckmessgerät beschädigt haben. Nachdem die Rettungssanitäter und einen Notarzt den Mann aus Kassel untersucht hatten, stellte sich heraus, dass er nicht behandlungsbedürftig ist und, auch aufgrund ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit, der Verdacht besteht, dass er den medizinischen Notfall nur vorgetäuscht hatte. Da der weiterhin aggressive 31-Jährige gegenüber den Polizeibeamten ankündigte, die Notrufnummer in der Nacht absichtlich wählen zu wollen, obwohl keine Notlage besteht, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam gebracht. Er muss sich nun wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen, Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.
Quelle: Hessen