Ermittlungen nach Aussage vor religiöser Einrichtung: Polizei identifizierte zügig einen 42-Jährigen als Tatverdächtigen
(lei) Eine Äußerung am Montagmorgen in der Wilhelmstraße hat für einen 42-Jährigen nun strafrechtliche Konsequenzen.
Hanau (ots) - Gegen den Mann wird deswegen nun wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Der Anzeige liegt eine Mitteilung des dort ansässigen Jüdischen Gemeindezentrums von Montagvormittag zugrunde, wonach der Tatverdächtige, dessen Personalien zunächst unbekannt waren, auf dem Gehweg vor der Einrichtung im Vorbeigehen einen anderen Mann angesprochen habe. Im Zuge der kurzen Unterhaltung soll der 42-Jährige dann die Aussage getätigt haben, die einen Bezug zu dem Gemeindezentrum herstellte.
Nachdem er sich entfernt hatte und die Polizei informiert wurde, konnte diese den Mann anhand vorhandener Bilder aus einer Überwachungskamera schnell identifizieren. Er wurde zu Hause aufgesucht, vorläufig festgenommen und musste für erkennungsdienstliche Maßnahmen, unter anderem wegen der Abgabe von Fingerabdrücken sowie der Entnahme von DNA, kurzzeitig mit auf die Dienststelle.
Die Hintergründe und die Intention seiner Aussage sind nun Bestandteil der weiteren Ermittlungen in dem Fall. Im Zuge einer Ansprache durch die Beamten, in der ihm nicht zuletzt die Wirkung seiner Äußerung aufgezeigt wurde, zeigte er sich einsichtig. Weitere Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei zu melden.
Nachdem er sich entfernt hatte und die Polizei informiert wurde, konnte diese den Mann anhand vorhandener Bilder aus einer Überwachungskamera schnell identifizieren. Er wurde zu Hause aufgesucht, vorläufig festgenommen und musste für erkennungsdienstliche Maßnahmen, unter anderem wegen der Abgabe von Fingerabdrücken sowie der Entnahme von DNA, kurzzeitig mit auf die Dienststelle.
Die Hintergründe und die Intention seiner Aussage sind nun Bestandteil der weiteren Ermittlungen in dem Fall. Im Zuge einer Ansprache durch die Beamten, in der ihm nicht zuletzt die Wirkung seiner Äußerung aufgezeigt wurde, zeigte er sich einsichtig. Weitere Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei zu melden.
Quelle: Hessen