13 Stunden Sperrung der A 4 nach Lkw-Reifenplatzer - Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

13 Stunden Sperrung der A 4 nach Lkw-Reifenplatzer - Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr Bad Hersfeld.
Bad Hersfeld (ots) - Am Mittwochmorgen (06.08.), gegen 4 Uhr, kam es auf der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld und dem Autobahndreieck Kirchheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Sattelzug aufgrund eines Reifenschadens die Fahrbahntrennung durchbrach und die A4 daraufhin für mehrere Stunden gesperrt war. (wir berichteten)
Die Bergung des Lkws, die Instandsetzung der Verkehrseinrichtungen sowie die Reinigung der Fahrbahnen dauerte bis in die Abendstunden des Mittwochs an. Gegen 17 Uhr konnte der Verkehr in beide Richtungen wieder freigegeben werden.
Absperrung entfernt - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt
Im Zuge der Bergungs- und Reinigungsarbeiten wurde die Zufahrt zur A 4 in Fahrtrichtung Norden am Kirchheimer Dreieck mittels Sperranhänger und Absperrhütchen durch die Autobahnmeisterei gesperrt. Nach derzeitigen Erkenntnissen räumte ein 65-Jähriger aus Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz) die Absperrung beiseite, um seine Fahrt auf der gesperrten A 4 in Richtung Osten fortzusetzen. Doch damit nicht genug: Nach aktuell vorliegenden Informationen lotste er mittels Handzeichen zudem weitere Verkehrsteilnehmer auf den gesperrten Streckenabschnitt. In dem Glauben, dass der 65-Jährige hierzu berechtigt gewesen ist, folgten die Autofahrer der Anweisung. Erst als die besagten Fahrzeuge auf den vollgesperrten Bereich der Unfallstelle auffuhren und von der zuständigen Autobahnmeisterei gestoppt wurden, fiel die verbotene Freigabe der Strecke auf.
Anhand der Beschreibung der aufmerksamen Zeugen konnte der 65-Jährige noch im Bereich der Unfallstelle identifiziert werden. Es wurde Strafanzeige erstattet und der Mann muss sich nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Um andere Verkehrsteilnehmer, Rettungskräfte und sich selbst zu schützen rät die Polizei in diesem Zusammenhang:
- Gerade bei stockendem Verkehr und Stau ist eine erhöhte
Aufmerksamkeit geboten
- Bilden Sie eine Rettungsgasse und halten Sie diese Dauerhaft ein
- Halten Sie sich an die Beschilderung und die
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Rettungs- und
Einsatzkräfte
Ursprüngliche Meldung zum Lkw-Unfall: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43558/6091247
(ML)
Kontakt:
Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda
Telefon: 0661 / 105-1099
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Absperrung entfernt - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt
Im Zuge der Bergungs- und Reinigungsarbeiten wurde die Zufahrt zur A 4 in Fahrtrichtung Norden am Kirchheimer Dreieck mittels Sperranhänger und Absperrhütchen durch die Autobahnmeisterei gesperrt. Nach derzeitigen Erkenntnissen räumte ein 65-Jähriger aus Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz) die Absperrung beiseite, um seine Fahrt auf der gesperrten A 4 in Richtung Osten fortzusetzen. Doch damit nicht genug: Nach aktuell vorliegenden Informationen lotste er mittels Handzeichen zudem weitere Verkehrsteilnehmer auf den gesperrten Streckenabschnitt. In dem Glauben, dass der 65-Jährige hierzu berechtigt gewesen ist, folgten die Autofahrer der Anweisung. Erst als die besagten Fahrzeuge auf den vollgesperrten Bereich der Unfallstelle auffuhren und von der zuständigen Autobahnmeisterei gestoppt wurden, fiel die verbotene Freigabe der Strecke auf.
Anhand der Beschreibung der aufmerksamen Zeugen konnte der 65-Jährige noch im Bereich der Unfallstelle identifiziert werden. Es wurde Strafanzeige erstattet und der Mann muss sich nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Um andere Verkehrsteilnehmer, Rettungskräfte und sich selbst zu schützen rät die Polizei in diesem Zusammenhang:
- Gerade bei stockendem Verkehr und Stau ist eine erhöhte
Aufmerksamkeit geboten
- Bilden Sie eine Rettungsgasse und halten Sie diese Dauerhaft ein
- Halten Sie sich an die Beschilderung und die
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Rettungs- und
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Quelle: Hessen