Bundespolizisten beschlagnahmen gefährliche Gegenstände und vollstrecken Haftbefehl
© Bundespolizei beschlagnahmt gefährliche Gegenstände
Bundespolizei beschlagnahmt gefährliche Gegenstände
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten am gestrigen Nachmittag am Hauptbahnhof Rostock einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen.
Rostock (ots) - Die Polizisten ermittelten, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waren (Müritz), wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, vorlag. Einem zuvor ergangenen Arrestantritt von insgesamt drei Wochen stellte sich die Person nicht.
Im Rahmen der Durchsuchung stellten die Beamten erneut gefährliche Gegenstände bei der Person fest. Er führte unter anderem einen Teleskopschlagstock, ein Einhandmesser und eine geladene Softairwaffe, in einem verdeckten Holster, mit sich. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Gegenstände und leiteten ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Einsatzkräfte verbrachten den Mann anschließend in die nächstgelegene Jugendarrestanstalt.
In einer weiteren Kontrolle stellten die Polizisten bei einem 21- jährigen deutschen Staatsangehörigen ein zugriffsbereites Einhandmesser am Hosenbund der Person fest. Nach Angaben des Betroffenen, führte er dieses zur Selbstverteidigung bei sich. Die Einsatzkräfte stellten den gefährlichen Gegenstand sicher. Auch er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Im Rahmen der Durchsuchung stellten die Beamten erneut gefährliche Gegenstände bei der Person fest. Er führte unter anderem einen Teleskopschlagstock, ein Einhandmesser und eine geladene Softairwaffe, in einem verdeckten Holster, mit sich. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Gegenstände und leiteten ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Einsatzkräfte verbrachten den Mann anschließend in die nächstgelegene Jugendarrestanstalt.
In einer weiteren Kontrolle stellten die Polizisten bei einem 21- jährigen deutschen Staatsangehörigen ein zugriffsbereites Einhandmesser am Hosenbund der Person fest. Nach Angaben des Betroffenen, führte er dieses zur Selbstverteidigung bei sich. Die Einsatzkräfte stellten den gefährlichen Gegenstand sicher. Auch er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern