Nächtliches Treiben in Fotobox am Hauptbahnhof in Rostock
Eine 47- jährige Frau nutzte in der Nacht zu Sonntag gemeinsam mit ihrem 45- jährigen Partner einen Fotofix Automaten im Hauptbahnhof Rostock für einen besonders innigen Moment.
Rostock (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten in der Nacht zu Sonntag über die Videoanlage am Hauptbahnhof Rostock eine herrenlose Handtasche an einer Fotobox in der Nordhalle fest.
Bei der Auswertung der Videodaten zur Feststellung des Eigentümers, ermittelten die Beamten ein Paar, welches innerhalb des Automaten erkennbar sexuelle Handlungen aneinander vornahm. Vorbeilaufende Reisende registrierten die Aktivitäten der Personen ebenfalls.
Nach dem Verlassen der Fotobox vergaß die Frau ihre vor Ort abgestellte Handtasche.
Eine unbekannte männliche Person entwendete im weiteren Verlauf die Tasche und verließ den Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt. Die Bundespolizisten stellten vor Ort lediglich das alkoholisierte Paar fest. Dieses muss sich nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, sowie der Vornahme einer grob anstößigen und belästigenden Handlung verantworten.
Die unmittelbar eingeleitete Nahbereichsfahndung führte nicht zum Auffinden des unbekannten Täters oder der Handtasche. Die Ermittlungen zum Diebstahl der Handtasche dauern an.
Bei der Auswertung der Videodaten zur Feststellung des Eigentümers, ermittelten die Beamten ein Paar, welches innerhalb des Automaten erkennbar sexuelle Handlungen aneinander vornahm. Vorbeilaufende Reisende registrierten die Aktivitäten der Personen ebenfalls.
Nach dem Verlassen der Fotobox vergaß die Frau ihre vor Ort abgestellte Handtasche.
Eine unbekannte männliche Person entwendete im weiteren Verlauf die Tasche und verließ den Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt. Die Bundespolizisten stellten vor Ort lediglich das alkoholisierte Paar fest. Dieses muss sich nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, sowie der Vornahme einer grob anstößigen und belästigenden Handlung verantworten.
Die unmittelbar eingeleitete Nahbereichsfahndung führte nicht zum Auffinden des unbekannten Täters oder der Handtasche. Die Ermittlungen zum Diebstahl der Handtasche dauern an.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern