Unerlaubte Einreise endet in Abschiebehafteinrichtung
Im Rahmen einer Kontrolle im Überseehafen Rostock stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock gestern Nacht eine unerlaubte Einreise fest.
Rostock (ots) - Die Person, ein 23-jähriger Mann aus der Republik Zentralafrika, reiste zuvor als Insasse eines Flixbusses mit der Fähre aus Dänemark kommend ein.
Er führte keine gültigen Grenzübertrittsdokumente mit sich und erfüllte somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland. Der Mann äußerte zudem unmittelbar ein Schutzersuchen für Deutschland und händigte den Beamten eine dänische Asylbewerberkarte aus. Die Person führte umfangreiches Gepäck und persönliche Unterlagen bei sich und machte den Beamten gegenüber widersprüchliche Angaben zur geplanten Reiseroute. Die Polizisten ermittelten nach Kontaktaufnahme mit den dänischen Behörden, dass es dem Mann nicht gestattet sei, seine Asylbewerberunterkunft in Dänemark zu verlassen.
Da der 23- Jährige eine freiwillige Rückreise nach Dänemark ablehnte, stellte die Bundespolizeiinspektion Rostock Haftantrag zur Sicherung der Zurück- oder Abschiebung beim zuständigen Amtsgericht. Nach der richterlichen Haftvorführung verbrachten ihn Einsatzkräfte mit Beschluss in die nächstgelegene Abschiebehafteinrichtung und leiteten ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einreise ein.
Er führte keine gültigen Grenzübertrittsdokumente mit sich und erfüllte somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland. Der Mann äußerte zudem unmittelbar ein Schutzersuchen für Deutschland und händigte den Beamten eine dänische Asylbewerberkarte aus. Die Person führte umfangreiches Gepäck und persönliche Unterlagen bei sich und machte den Beamten gegenüber widersprüchliche Angaben zur geplanten Reiseroute. Die Polizisten ermittelten nach Kontaktaufnahme mit den dänischen Behörden, dass es dem Mann nicht gestattet sei, seine Asylbewerberunterkunft in Dänemark zu verlassen.
Da der 23- Jährige eine freiwillige Rückreise nach Dänemark ablehnte, stellte die Bundespolizeiinspektion Rostock Haftantrag zur Sicherung der Zurück- oder Abschiebung beim zuständigen Amtsgericht. Nach der richterlichen Haftvorführung verbrachten ihn Einsatzkräfte mit Beschluss in die nächstgelegene Abschiebehafteinrichtung und leiteten ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einreise ein.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern