Bundespolizisten nehmen einen Waffenfreak seine gefährlichen Gegenstände ab
Gestern Abend (20.11.25) kontrollierten Bundespolizisten einen 44-jährigen Deutschen am Stralsunder Hauptbahnhof, der überraschend viele Waffen mit sich führte.
Stralsund (ots) - Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung wurde bekannt, dass der Mann bereits wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Erscheinung getreten ist. Auf Nachfrage gab der Reisende aus Nordrhein-Westfalen an, im Besitz eines Messers zu sein. Bei der Inaugenscheinnahme seines mitgeführten Rucksackes fanden die Beamten jedoch deutlich mehr Waffen.
Neben einer ungeladenen Schreckschusswaffe inklusive zweier mit sechs Patronen gefüllten Magazine wurden weiterhin ein Schlagstock, ein Faustmesser, ein Einhandmesser und vier weitere Messer entdeckt.
Im Besitz eines erforderlichen kleinen Waffenscheines war der Waffenfreak nicht. Auch gab er keine Begründung dafür an, warum er die gefährlichen Gegenstände mitführte. Die Bundespolizisten stellten alle Waffen sicher.
Der Reisende wird sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Fernreiseverkehr das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art verboten ist. Somit werden auch zukünftig gezielte Kontrollen auf unterschiedlichen Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr stattfinden.
Neben einer ungeladenen Schreckschusswaffe inklusive zweier mit sechs Patronen gefüllten Magazine wurden weiterhin ein Schlagstock, ein Faustmesser, ein Einhandmesser und vier weitere Messer entdeckt.
Im Besitz eines erforderlichen kleinen Waffenscheines war der Waffenfreak nicht. Auch gab er keine Begründung dafür an, warum er die gefährlichen Gegenstände mitführte. Die Bundespolizisten stellten alle Waffen sicher.
Der Reisende wird sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Fernreiseverkehr das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art verboten ist. Somit werden auch zukünftig gezielte Kontrollen auf unterschiedlichen Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr stattfinden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern