Exhibitionist mit Diebesgut unterwegs
Ein mehrfach gesuchter Betrüger nimmt im Regionalzug exhibitionistische Handlungen an sich vor und hat vermutlich Diebesgut bei sich.
Neubrandenburg (ots) - Am Samstagmorgen (08.11.2025) wurde die Bundespolizei von einer Mitarbeiterin der Deutschen Bahn darüber informiert, dass im Regionalexpress von Güstrow nach Neubrandenburg ein Mann öffentlich an sich selbst sexuelle Handlungen vornimmt. In Neubrandenburg wurden der 32-Jährige sowie eine weitere Zeugin des Vorfalls von Bundespolizisten festgestellt.
Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass er von den Staatsanwaltschaften Marburg und Zwickau wegen Betruges gesucht wird. Zudem bestand eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund eines anderen Eigentumsdeliktes. Alle Eintragungen sind aus diesem Jahr.
Aufgrund dessen erfolgte die Inaugenscheinnahme seiner mitgeführten Sachen. Dabei wurden mehrere ungetragene und hochwertige Bekleidungsstücke sowie gebrauchte Schmuckstücke (Ohr- und Fingerringe) in einem geschätzten Wert von fünfhundert Euro aufgefunden. Zur Herkunft dieser Sachen wollte sich der Mann nicht äußern.
Nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg wurden die festgestellten Gegenstände sowie zwei Mobiltelefone, die der Beschuldigte bei sich hatte, beschlagnahmt.
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen hinsichtlich der aufgefundenen Gegenstände aufgenommen. Zudem wird sich der Mann wegen seiner exhibitionistischen Handlungen verantworten müssen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der aus Niedersachsen stammende Mann das Bundespolizeirevier Neubrandenburg verlassen.
Exhibitionistische Handlung sind strafbar gemäß Paragraf 183 des Strafgesetzbuches. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass sich Betroffene oder Zeugen eines solchen Vorfalls an jede Polizeidienststelle wenden können.
Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass er von den Staatsanwaltschaften Marburg und Zwickau wegen Betruges gesucht wird. Zudem bestand eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund eines anderen Eigentumsdeliktes. Alle Eintragungen sind aus diesem Jahr.
Aufgrund dessen erfolgte die Inaugenscheinnahme seiner mitgeführten Sachen. Dabei wurden mehrere ungetragene und hochwertige Bekleidungsstücke sowie gebrauchte Schmuckstücke (Ohr- und Fingerringe) in einem geschätzten Wert von fünfhundert Euro aufgefunden. Zur Herkunft dieser Sachen wollte sich der Mann nicht äußern.
Nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg wurden die festgestellten Gegenstände sowie zwei Mobiltelefone, die der Beschuldigte bei sich hatte, beschlagnahmt.
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen hinsichtlich der aufgefundenen Gegenstände aufgenommen. Zudem wird sich der Mann wegen seiner exhibitionistischen Handlungen verantworten müssen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der aus Niedersachsen stammende Mann das Bundespolizeirevier Neubrandenburg verlassen.
Exhibitionistische Handlung sind strafbar gemäß Paragraf 183 des Strafgesetzbuches. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass sich Betroffene oder Zeugen eines solchen Vorfalls an jede Polizeidienststelle wenden können.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern