Hausfriedensbruch wegen eines eingeschlossenen Rucksacks
In den Morgenstunden (02.11.25) wird ein junger Mann beobachtet, wie er mit Fußtritten gegen die Eingangstür der Bahnhofshalle Neubrandenburg tritt.
Neubrandenburg (ots) - Eine Streife der Landespolizei bemerkte gegen 04:30 Uhr das Vorgehen und fordert den 28-Jährigen auf, sein Handeln zu unterlassen. Dieser Aufforderung kam er zunächst nach. Er gab an, seinen Rucksack mit Wertsachen im Schließfach in der Bahnhofshalle eingeschlossen zu haben. Ein Hinweisschild mit Öffnungszeiten - bis 06:00 Uhr verschlossen - übersah er dabei.
Der ungehaltene Mann, stieß nun mit dem Fuß gegen ein Straßenschild und entfernte sich. Wenig später bemerkten die Beamten, dass der Mann auf das Vordach des Bahnhofes geklettert war, um durch ein verschlossenes Fenster in das Innere der Bahnhofshalle zu gelangen. Die Beamten der Landes- und die hinzugezogene Bundespolizei forderten den Mann auf, das Dach zu verlassen. Beim Herunterklettern beschädigte er die Dachrinne, die nun nicht mehr mit dem Fallrohr verbunden war.
Gegen 06:00 Uhr, so lange musste sich der Mann gedulden, öffnete sich die Bahnhofshalle und er konnte an die Schließfachanlage, um seinen Rucksack herauszuholen.
Für den Mann wird es aufgrund seiner Aktion aber ein Nachspiel geben. Er muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.
Der ungehaltene Mann, stieß nun mit dem Fuß gegen ein Straßenschild und entfernte sich. Wenig später bemerkten die Beamten, dass der Mann auf das Vordach des Bahnhofes geklettert war, um durch ein verschlossenes Fenster in das Innere der Bahnhofshalle zu gelangen. Die Beamten der Landes- und die hinzugezogene Bundespolizei forderten den Mann auf, das Dach zu verlassen. Beim Herunterklettern beschädigte er die Dachrinne, die nun nicht mehr mit dem Fallrohr verbunden war.
Gegen 06:00 Uhr, so lange musste sich der Mann gedulden, öffnete sich die Bahnhofshalle und er konnte an die Schließfachanlage, um seinen Rucksack herauszuholen.
Für den Mann wird es aufgrund seiner Aktion aber ein Nachspiel geben. Er muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern