Minderjähriger führt Schreckschusswaffe

Samstagnacht (02.08.25) stellten Bundespolizisten bei einem Jugendlichen im Stadtgebiet Bergen eine zugriffsbereite Schreckschusspistole sicher.
Bergen, Stralsund (ots) - Gegen 01:00 Uhr nachts hatten die Beamten den 16-Jährige angetroffen, befragt und kontrolliert. Dabei wurde in der Umhängetasche eine Patrone und im Hosenbund eine Schreckschusspistole aufgefunden. Die Waffe sowie das Magazin waren leer.
Eine Erlaubnismöglichkeit für den Besitz und Führen hatte der Jugendliche nicht. Denn Minderjährigen ist der erlaubnisfreie Erwerb von nicht genehmigungspflichtigen Waffen nicht gestattet. Das Führen einer Schreckschusswaffe ist auf Antrag ab 18 Jahren mit einem kleinen Waffenschein möglich.
Nach Sicherstellung der Gegenstände und dem Tatvorwurf wurde der junge Mann an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Ferner muss sich der Jugendliche nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Eine Erlaubnismöglichkeit für den Besitz und Führen hatte der Jugendliche nicht. Denn Minderjährigen ist der erlaubnisfreie Erwerb von nicht genehmigungspflichtigen Waffen nicht gestattet. Das Führen einer Schreckschusswaffe ist auf Antrag ab 18 Jahren mit einem kleinen Waffenschein möglich.
Nach Sicherstellung der Gegenstände und dem Tatvorwurf wurde der junge Mann an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Ferner muss sich der Jugendliche nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern