Verbotene Waffen in Reisezügen beschlagnahmt
Am Donnerstag (11.12.2025) wurden durch Bundespolizisten in Regionalzügen auf der Bahnstrecke Stralsund - Rostock mehrere verbotene Waffen beschlagnahmt.
Stralsund, Ribnitz-Damgarten (ots) - Bei der Überprüfung eines 19-jährigen Mannes in den frühen Nachmittagsstunden wurde ein beidseitig geschliffenes Springmesser festgestellt. Zudem führte der Deutsche geringe Mengen an Betäubungsmitteln, darunter auch Amphetamine, mit sich.
Bei dem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, gegen den zudem aufgrund eines anderen Delikts gerichtliche Auflagen bestanden, wurden alle aufgefunden Gegenstände beschlagnahmt. Zudem wurden gegen ihn Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet.
Am späteren Nachmittag wurde in einem anderen Reisezug auf der gleichen Bahnstrecke ein 17-jährigen Deutscher kontrolliert, der einen Schlagring bei sich hatte. Auch der Schlagring ist nach dem Waffengesetz eine verbotene Waffe, wofür sich der Jugendliche im Nachgang verantworten muss. Natürlich wurde auch dieser Gegenstand von den Bundespolizisten beschlagnahmt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass im Fernreiseverkehr das Mitführen von Messern jeglicher Art verboten ist.
Somit werden auch zukünftig stichprobenartige Kontrollen auf unterschiedlichen Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr stattfinden.
Bei dem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, gegen den zudem aufgrund eines anderen Delikts gerichtliche Auflagen bestanden, wurden alle aufgefunden Gegenstände beschlagnahmt. Zudem wurden gegen ihn Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet.
Am späteren Nachmittag wurde in einem anderen Reisezug auf der gleichen Bahnstrecke ein 17-jährigen Deutscher kontrolliert, der einen Schlagring bei sich hatte. Auch der Schlagring ist nach dem Waffengesetz eine verbotene Waffe, wofür sich der Jugendliche im Nachgang verantworten muss. Natürlich wurde auch dieser Gegenstand von den Bundespolizisten beschlagnahmt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass im Fernreiseverkehr das Mitführen von Messern jeglicher Art verboten ist.
Somit werden auch zukünftig stichprobenartige Kontrollen auf unterschiedlichen Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr stattfinden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern